Bei den Parteien hat der Bundesrat mit seiner Ankündigung, das Steuerstrafrecht harmonisieren zu wollen, widersprüchliche Reaktionen ausgelöst. Während die einen das Ende des Bankgeheimnisses beklagen, kritisieren die anderen, dass genau dieser Schritt noch auf sich warten lasse.
Die Kantone sollen nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Zugang zu Bankdaten erhalten. Der Bundesrat hat am Freitag das Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Die SVP etwa will sich „mit aller Kraft“ gegen eine Aufweichung des Bankgeheimnisses zur Wehr setzen. In einer Mitteilung vom Freitag bezeichnet sie dieses als zentralen Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaats der Schweiz. Auch die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug müsse beibehalten werden.
Darbellay: „Unschweizerisch“
Dieser Meinung ist auch CVP-Präsident Christophe Darbellay. Er warnt vor einem „unschweizerischen“ Verhältnis zwischen Bürger und Staat, wenn der kleinste Irrtum bei der Steuererklärung vor Gericht ende. Es sei „unverhältnismässig und inakzeptabel“, Steuerbetrug mit allen Formen der Hinterziehung auf eine Stufe zu stellen.
Damit gebe der Bundesrat den Kantonen klein bei, sagte Darbellay, der die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats präsidiert. Die Kantone ihrerseits begrüssen die Pläne des Bundesrats, wie der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz FDK, der sda sagte.
Abwartend zeigte sich FDP-Präsident Philipp Müller. Seine Partei ist nicht grundsätzlich gegen einen Umbau des Steuerstrafrechts. Laut Müller wird die FDP aber nicht mithelfen, die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufzuheben.
„Überfälliger Schritt“
Während der Bundesrat für die bürgerlichen Parteien übers Ziel hinausschiesst, geht er der Linken nicht weit genug. Die SP begrüsst zwar den „überfälligen Schritt in die richtige Richtung“, verlangt aber eine entschiedenere Abkehr von der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
Zufrieden ist sie mit der geplanten Auskunftspflicht der Banken an die kantonalen Steuerbehörden. Allerdings sehe das neue Steuerstrafrecht vor, dass die Steuerbehörden bei der Veranlagung weiterhin keinen Zugriff auf Bankdaten erhielten. „Der Bundesrat stellt sich damit schützend vor Steuerhinterzieher und ihre Helfershelfer bei den Banken“, schreibt die SP.
Ähnlich tönt es bei den Grünen. Co-Präsidentin Regula Rytz (BE) sprach auf Anfrage von einem „Schritt in die richtige Richtung“, der aber noch nicht weit genug gehe.
Die BDP begrüsst die Pläne des Bundesrats. Auch sie will aber Steuerhinterziehung nicht mit Steuerbetrug gleichsetzen. Die Grünliberale Partei wollte zu den Vorschlägen vorerst nicht Stellung nehmen.
Bankgeheimnis lockern
Der Bundesrat will die Straftatbestände im Steuerstrafrecht und die Verfahren dazu vereinheitlichen, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung am Freitag mitteilte. Einheitlichkeit erhöhe die Rechtssicherheit.
Wie bei den indirekten Steuern soll das Verfahren vereinheitlicht werden, zudem sollen die Straftatbestände inhaltlich gleich gestaltet werden. Ziel ist es, Widerhandlungen stärker nach der Schwere der Tat zu beurteilen. Dabei sollen künftig die Kantone in Hinterziehungsverfahren Zugang zu Bankdaten erhalten.
Dieser Schritt würde den Unterschied zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung aufweichen und das Bankgeheimnis auch in der Schweiz lockern. In der internationalen Steueramtshilfe hat der Bundesrat den Unterschied zwischen Betrug und Hinterziehung bereits aufgehoben: Die Schweiz leistet auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe.