Die Schweiz soll Entwicklungshilfe an die Bedingung knüpfen, dass sie im Gegenzug privilegierten Zugang zu den natürlichen Rohstoffen des Empfängerlandes erhält. Diese Forderung stellt der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) in seiner neu ausgearbeiteten Rohstoffstrategie an den Bundesrat.
So soll zum Beispiel die Durchführung neuer Entwicklungsprojekte gezielt an eine solche Zugangsbedingung geknüpft werden, wie sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler am Dienstag anlässlich einer Medienkonferenz in Bern erklärte. Insbesondere in den bereits bestehenden Schwerpunktregionen der Schweizer Entwicklungshilfe – Osteuropa und Afrika – soll dieses Vorgehen zur Anwendung kommen.
Dies bedeute allerdings nicht, dass die Schweiz von jetzt an nur noch Entwicklungshilfe an jene Länder leisten solle, in denen Rohstoffe vorhanden seien, präzisierte Bigler. Dort wo es Sinn mache, sprich im Interesse der Schweiz liege, solle der Bund jedoch auf diplomatischem Weg Druck aufsetzen. Den humanitären Aspekt dürfe man aber natürlich nicht ausser acht lassen, beteuerte er.
Versorgungssicherheit als oberstes Gebot
Die Rechtfertigung für ein solches Vorgehen bei der Ressourcenbeschaffung sieht der sgv in der Gewährleistung der Versorgungssicherheit für die Schweiz. Ein allfälliger Mangel an Rohstoffen würde Schweizer Industrie und Gewerbe, allen voran die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), hart treffen. Deshalb sei die Schweiz auf eine sichere und preislich vernünftige Versorgung mit Rohstoffen angewiesen.
Freihandelsabkommen mit rohstoffreichen Ländern
Um diese Rohstoffversorgung zu gewährleisten und die Schweizer Interessen diesbezüglich zu fördern, soll die Entwicklungspolitik in Zukunft zudem besser mit der Wirtschafts-, Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz koordiniert werden, fordert der sgv.
Gleichzeitig müsse die Schweiz Freihandelsabkommen vorantreiben mit Ländern, die grosse Rohstoffvorkommen aufweisen. Dabei denkt der sgv etwa an Indien, Indonesien, Malaysia sowie auch an zentralasiatische Staaten.
Zusätzlich zu den Freihandelsabkommen seien überdies „Sonderrechte“ auf die Rohstoffvorkommen auszuhandeln. Im Sinne der Diversifikation müssten diese aber über Asien hinausgehen und ebenso Afrika und Südamerika umfassen, urteilt der sgv.