Mehr Arbeitszeitkontrollen, weniger Pikettdienste und keine Gratisarbeit: Das fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zum Schutz der Arbeitnehmenden. Seine Delegierten haben eine entsprechende Resolution verabschiedet.
An ihrer halbjährlichen Versammlung schworen sich die Gewerkschafter am Freitag gegen die aus ihrer Sicht «dreisten Angriffe auf geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz» ein. Stein des Anstosses sind zwei parlamentarische Initiativen, welchen die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) im August Folge geleistet hat.
Die Vorstösse möchten die Regeln zur Arbeitszeiterfassung weiter lockern. Eine der parlamentarischen Initiativen verlangt Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten, die andere eine Teilflexibilisierung der Arbeitsgesetzes. Stimmt die nationalrätliche Schwesterkommission zu, kann die WAK eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Gegen Stress und Burn-out
Die SGB-Delegierten gehen bereits auf die Barrikaden. Die Initiativen setzten die Arbeitszeiterfassung, geregelte Arbeitszeiten, die Nacht- und Sonntagsruhe, das Recht auf Pausen und die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten auf die Abschussliste, monieren die Gewerkschafter in einer Mitteilung. «Fast die Hälfte aller Angestellten wäre betroffen und müsste wegen des Abbaus des Arbeitnehmerschutzes in letzter Konsequenz Gratisarbeit leisten.»
Die Folgen der Flexibilisierung wären laut SGB verheerend: «Stress und Burn-out würden zunehmen, die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie wäre gefährdet.»
Die nun verabschiedete Resolution der Gewerkschaften zielt auf Verbesserungen beim Schutz vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Konkret fordert sie einen griffigen Vollzug des Arbeitsgesetzes, insbesondere mehr Kontrollen durch die Kantone und die Suva.
Lockerungen bereits erfolgt
Der Bundesrat hatte die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erst vor kurzem gelockert. Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von über 120’000 Franken, die ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber bestimmen können, müssen ihre Arbeitsstunden seit Anfang Jahr nicht mehr erfassen. Voraussetzung ist, dass dies in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist.
Eine Lockerung gab es auch für weniger gut verdienende Angestellte: Wer seine Arbeitszeiten zu mindestens 25 Prozent selber bestimmen kann, muss nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren – und nicht mehr Arbeitsbeginn und -ende. Über diese Lockerungen war lange diskutiert worden, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen konnten.
Inakzeptable AHV-Reformvorschläge
Einen besseren Arbeitnehmerschutz propagiert der Gewerkschaftsbund auch bei der Reform der Altersvorsorge. Mit der vom Nationalrat beschlossenen Version können und wollen die Delegierten nicht leben. Sie behalten sich laut der Mitteilung weiter vor, nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen das Referendum zu ergreifen. Entschieden werde dies Ende März an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung.
Ausserdem verlangen die SGB-Delegierten in einer weiteren Resolution von der Post ein Stellenabbau-Moratorium.