Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert eine Erhöhung der Altersrenten um 10 Prozent. Dafür braucht es in den Augen des SGB aber keine Erhöhung des Frauenrentenalters, wie sie der Bundesrat ins Auge fasst. Es genüge, wenn die AHV die ihr zustehenden Gelder erhalte.
Der Bund enthalte dem Altersvorsorgewerk jährlich 3 Milliarden Franken vor, sagte der Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, am Montag vor den Medien in Bern.
Der SGB stützt sich bei dieser Berechnung unter anderem auf die Einnahmen aus der Tabaksteuer. Diese flössen nicht, wie dem Volk „vorgegaukelt“ werde, direkt in die AHV, sondern zuerst in die Bundeskasse. Anschliessend dienten die Tabakgelder der Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV von derzeit 19,55 Prozent.
Laut SGB-Präsident Paul Rechsteiner sorgte die „extreme Erhöhung“ der Tabaksteuern über die vergangenen Jahre somit lediglich für eine praller gefüllte Bundeskasse. Geht es nach dem Willen des SGB, müsste die Erhöhung der Tabaksteuern aber mit einem höheren Bundesbeitrag einhergehen.
Weitere Löcher
Weitere Einnahmeverluste entstehen der Altersvorsorge gemäss SGB durch die Unternehmenssteuerreform II. Als Folge der Reform würden sich viele Firmenbesitzer AHV-freie Dividenden statt eines regulären Lohnes auszahlen. „So entgehen der AHV 300 bis 400 Millionen Franken pro Jahr“, sagte Chefökonom Lampart.
Zu den weiteren Faktoren für den von ihm mit jährlich 3 Milliarden Franken bezifferten Einnahmeausfall für die AHV zählt der SGB die Mehrwertsteuererhöhung von 1999, die nicht vollständig der Altersvorsorge zugute komme.
Als weitere potenzielle Einnahmequelle für die erste Säule macht der SGB die nationale Erbschaftssteuer aus. Eine Initiative zu deren Einführung, die von den Gewerkschaften unterstützt wird, soll Mitte Februar eingereicht werden.
Auf zusätzliche Einnahmen ist die AHV auch angewiesen, wenn die Renten wie vom SGB gefordert um linear 10 Prozent angehoben werden sollen. Die entsprechende Initiative „AHVplus“ wird laut SGB-Präsident Rechsteiner in Kürze lanciert. Zur Finanzierung dieser Rentenerhöhung müssten laut SGB rund 3,6 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen generiert werden.
Mindestlohn gefordert
Neben den Renten stehen laut Rechsteiner im neuen Jahr die Löhne im Fokus des Gewerkschaftsbundes. Es gehe nicht an, dass 140’000 Beschäftigte mit Lehrabschluss weniger als 4000 Franken im Monat verdienten.
Dieser laut Rechsteiner „skandalöse“ Zustand will der SGB mit seiner Mindestlohninitiative beheben, die im Frühjahr vom Parlament behandelt wird. Die Initiative will einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde gesetzlich verankern. Dies entspricht einem Monatslohn von 4000 Franken.
Die Mindestlohninitiative sei die „schlagende Antwort auf die Lohnexzesse bei den hohen und höchsten Einkommen in den letzten Jahren“, sagte Rechsteiner. Besonders profitieren von der Initiative würde laut Lampart der Detailhandel, wo besonders viele Personen zu einem Lohn von weniger als 4000 Franken angestellt seien.
Freude über Parlamentsbeschluss
Ein besonderes Augenmerk will der SGB 2013 auf die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern legen. Sollte der 2009 ins Leben gerufene Lohngleichheitsdialog auch im laufenden Jahr „nicht greifen“, hält der Dachverband gesetzliche Massnahmen für zwingend.
Positiv bewertet der SGB hingegen den Beschluss des Parlaments, im Baugewerbe die Solidarhaftung einzuführen. Erstunternehmer haften damit neu für Lohnverstösse von Subunternehmen.
Zurückhaltender Konjunkturausblick
Wie gewohnt wagte der SGB zu Jahresbeginn einen Konjunkturausblick. Er prognostiziert für 2013 ein Wirtschaftswachstum von 1,2 Prozent. Damit rechnet der Gewerkschaftsbund etwas pessimistischer als die Wirtschaftsexperten des Bundes, die von einem BIP-Zuwachs von 1,3 Prozent ausgehen.
Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft rechnet der SGB mit einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 3,3 Prozent. Im vergangenen Jahr lag diese bei 2,9 Prozent.