Der Glarner Alpkäse soll als Ursprungsbezeichnung geschützt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publizierte am Dienstag das entsprechende Gesuch der Glarner Käsegenossenschaft Glarona im Handelsamtsblatt.
Mit der Ursprungsbezeichnung sollen der gute Ruf und die hohe Qualität des Glarner Alpkäses geschützt werden, wie das BLW mitteilte. Wer die Bezeichnung Glarner Alpkäse in Zukunft verwenden möchte, muss sich an die strengen Anforderungen des Pflichtenheftes halten.
Das bedeutet: Der Glarner Alpkäse darf nur noch im Kanton Glarus hergestellt werden. Die verwertete Rohmilch muss von den Glarner Sömmerungsbetrieben stammen.
Lange Zeit nur Schabziger
Erstmals schriftlich erwähnt wird ein vollfetter Käse von Glarner Alpen im Jahr 1845. Dass Quellen über Glarner Alpenkäse erst im 19. Jahrhundert auftauchen, ist ein Unterschied zu den meisten anderen Bergkantonen, wo vollfette Labkäse bis ins 15. Jahrhundert zurück verfolgt werden können.
In den meisten Bergkantonen der West- und Innerschweiz setzten die Älpler auf die lukrative Fettkäserei, während in Glarus fettarmer Schabziger und fettreiche Butter produziert wurden. Seit der Vermarktung durch eine Genossenschaft ist der Glarner Alpkäse jedoch zu einem Handelsgut geworden.