Die Ergebnisse von Lebenskontrollen in Restaurants sollen nach dem Willen des Ständerates geheim bleiben. Der Rat hat am Dienstag bei der Beratung des Lebensmittelgesetzes Regeln für mehr Transparenz abgelehnt.
Mit 24 zu 18 Stimmen sprach sich der Ständerat dafür aus, die fraglichen Passagen aus dem Gesetz zu streichen. Setzt er sich durch, bleiben die Resultate von Lebensmittelkontrollen geheim, sofern die Kantone nichts anderes entscheiden.
Gesundheitsminister Alain Berset plädierte vergeblich dafür, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten mehr Transparenz zu schaffen. Wenig Transparenz sei auch für die Betriebe nicht zwingend besser, gab er zu bedenken. Es kursierten dann Gerüchte über schlechte Hygienebedingungen, ohne dass jemand genau wisse, was überhaupt bemängelt worden sei.
Einsicht auf Verlangen
Die Mehrheit wollte jedoch nichts wissen von neuen Regeln. Lebenskomittelkontrollen seien ohnehin bloss Momentaufnahmen, sagte etwa Ivo Bischofberger (CVP/AI). Der Nationalrat hatte die vorgesehenen Bestimmungen bereits abgeschwächt. Er möchte, dass Restaurants eine Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Den Gästen sollen sie die Bescheinigung auf Verlangen zeigen müssen.
Negative Bescheinigungen gäbe es gemäss dieser Regelung nicht: Betriebe, die wesentliche Vorschriften verletzen, sollen gar keine amtliche Bescheinigung bekommen, aber innerhalb eines halben Jahres eine zweite Chance erhalten. Christine Egerszegi (FDP/AG) sprach im Namen der vorberatenden Kommission von einem Mittelweg. Dieser setzte sich im Ständerat indes nicht durch.
Gastronomie wehrte sich gegen Pranger
Der Bundesrat hätte mehr gewollt. Nach seinem Vorschlag hätten alle Lebensmittelbetriebe eine amtliche Bescheinigung mit positiven und negativen Ergebnissen erhalten. Ursprünglich hatte der Bundesrat gar vorgeschlagen, dass die Behörden die Ergebnisse der Kontrollen veröffentlichen. Dies stiess jedoch in der Gastronomie auf heftige Kritik.
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Ziel der Gesetzesrevision ist zum einen mehr Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten. Zum anderen sollen Anpassungen ans EU-Recht den Handel erleichtern. Der Ständerat hiess die Vorlage mit 30 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. In wichtigen Punkten kehrte er zur Version des Bundesrates zurück, etwa bei der Deklarationspflicht.
Keine strengere Deklarationspflicht
Der Nationalrat hatte unter dem Eindruck des Skandals um Lasagne mit nicht deklariertem Pferdefleisch beschlossen, die Deklarationsregeln zu verschärfen. Geht es nach seinem Willen, sollen die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen.
Der Ständerat sprach sich nun mit 28 zu 14 Stimmen dagegen aus. Die Mehrheit befand, diese Regelung wäre völlig übertrieben. Das Augenmass dürfe nicht verloren gehen, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG). Als Paradebeispiel diente das Birchermüesli: Mit der Lösung des Nationalrates müsste die Herkunft sämtlicher Nüsse, Beeren und Flocken deklariert werden. Dies sei nicht umsetzbar, befand auch Bundesrat Berset.
Nur bei Hauptrohstoffen
Geht es nach dem Willen des Ständerates, muss die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angegeben werden, wenn der Bundesrat dies vorschreibt. Heute müssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden.
Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte – zum Beispiel bei Bündnerfleisch mit Fleisch aus Argentinien. Für die strengere Version des Nationalrates plädierte Pascale Bruderer (SP/AG). Um Betrug verhindern zu können, brauche es griffige Vorschriften, argumentierte sie. Die Mehrheit überzeugte dies jedoch nicht.
Gegen Werbebeschränkungen
Die Bundesratsversion setzt sich im Ständerat auch beim Wasser durch: Dusch- und Badewasser in öffentlichen Anlagen soll in der ganzen Schweiz einheitliche Qualitätsanforderungen erfüllen. Dabei geht es insbesondere um die Verschmutzung durch Legionellen. Der Nationalrat hatte die Bestimmung aus dem Gesetz gestrichen.
Der Ständerat strich seinerseits eine Passage zu Werbebeschränkungen aus dem Gesetz, die der Nationalrat eingefügt hatte. Die kleine Kammer sprach sich mit 20 zu 19 Stimmen dagegen aus, dass der Bundesrat die Werbung für Lebensmittel an Kinder einschränken kann, sofern die Lebensmittel spezifische Kriterien bezüglich Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen.
Eingefügt hat Ständerat dafür einen zusätzlichen Artikel, der Tierversuche betrifft. Demnach kann der Bundesrat zur Einhaltung des Lebensmittelgesetzes das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel einschränken oder verbieten, wenn die Mittel deren Bestandteile mit Tierversuchen getestet worden sind.