Die traditionelle Glarner Landsgemeinde soll ihren eigentümlichen Charakter behalten. Die Kantonsregierung will auf eine elektronische Unterstützung bei der Feststellung von nicht eindeutigen Mehr- und Minderheitsverhältnissen verzichten.
Die Glarner Regierung fällte ihren Entscheid, die über 600-jährige Tradition der Landsgemeinde am ersten Sonntag im Mai auf dem Zaunplatz in Glarus unverändert fortzusetzen, nach Konsultation eines Expertenberichts. Das Kantonsparlament, der Landrat, hatte die Regierung beauftragt, eine elektronische Unterstützung der Abstimmungen an der Landsgemeinde zu prüfen.
Nun beantragt die Regierung dem Parlament, auf eine elektronische Abstimmungshilfe zu verzichten, wie sie am Dienstag mitteilte. Mehrere Gründe führten zu diesem Antrag. Unter anderem sind derzeit keine ausgereiften technischen Verfahren auf dem Markt, die sofort eingesetzt werden könnten.
Landammann verlöre an Bedeutung
Als weiterer wichtiger Grund wird die Stellung des Landammanns, des Regierungspräsidenten, genannt. Der Einsatz von elektronischen Entscheidungshilfen jedwelcher Art führe faktisch dazu, dass der Landammann die ihm in der Verfassung zukommende Entscheidkompetenz verliere, schrieb die Regierung.
Hohe Kosten zur Entwicklung und Anschaffung sind ebenfalls ein Faktor, der für die Regierung gegen eine elektronische Abstimmungshilfe spricht. Dieser Aufwand erscheine angesichts des geringen Problemdrucks und der geringen Zahl an Fällen, in denen eine elektronische Abstimmungshilfe allenfalls einen Mehrwert liefern könne, unverhältnismässig.
Auch Nachteile
Tatsächlich sind die Abstimmungen, bei denen der Landammann die Regierungskollegen zum Abschätzen der Stimmverhältnisse beiziehen muss, nicht so zahlreich. Regierungsangaben zufolge gab es in den letzten fünf Jahren fünf Abstimmungen, die ein dreimaliges Ausmehren unter den wachsamen Augen aller Regierungsmitglieder erforderten.
Die Regierung schreibt zudem, sie sei sich durchaus bewusst, dass die Landsgemeinde-Demokratie auch Nachteile habe. Erwähnt werden die eingeschränkten Partizipationsmöglichkeiten, das fehlende Stimmgeheimnis sowie die «mit einer gewissen Fehlmarge verbundene Ermittlung des Mehrs durch den Landammann». Solche Makel sollen nach Möglichkeit behoben werden, allerdings nur soweit das Wesen der Glarner Landsgemeinde dadurch nicht tangiert wird.