Gnadenfrist für Steinengraben-Häuser

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde der Mieter am Steinengraben ein. Das bedeutet, dass bis zu einem Entscheid die Häuser nicht abgerissen werden dürfen.

Bis das Bundesgericht nicht zu einem Entscheid gekommen ist, dürfen die Häuser am Steinengraben nicht abgerissen werden.

Das Mediencommuniqué klingt, als hätten die Beschwerdeführer den Krieg gewonnen, dabei haben sie eher die Erlaubnis erhalten, zur Schlacht anzutreten. Den Grund zur Freude liefert das Bundesgericht: Weil es auf die Beschwerde der Mieter der Steinengraben-Häuser eingeht, kommt das Projekt erneut zum Stillstand. Ansonsten würde «das Prozessergebnis weitgehend vorweggenommen», zitiert der Mieterverband das Bundesgericht.

Erst im September hatte das Verwaltungsratsgericht alle Beschwerden des Verbandes zurückgewiesen. Beim Projekt will die Helvetia die Wohngebäude aus dem Jahr 1870 abreissen und an deren Stelle Bürogebäude, Penthouse-Wohnungen und eine Tiefgarage erstellen.

https://tageswoche.ch/politik/die-steinengraben-haeuser-duerfen-abgerissen-werden

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