Google lehnt es ab, das in Europa geltende «Recht auf Vergessen» weltweit anzuwenden, wie es eine französische Datenschutz-Behörde fordert. Kein Land soll nach Ansicht des US-Konzerns bestimmen können, was in einem anderen Land im Internet sichtbar ist.
Europas Bürger können seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom vergangenen Jahr unter bestimmten Bedingungen Suchmaschinen dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnisliste verschwinden zu lassen. Während Google solchen Anträgen auf europäischen Versionen seiner Seiten nachkommt, tauchen die Links auf Seiten wie google.com weiterhin auf.
Die französische Datenschutz-Aufsicht CNIL hatte Google Mitte Juni formell aufgefordert, solche Einträge weltweit zu löschen. Das lehnt Google aber ab, wie das Unternehmen am Donnerstag auf seinem Blog bekanntgab. «Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz», schreibt Google. CNIL sei nicht global zuständig.
Das Unternehmen spricht von einer «beunruhigenden Entwicklung». «Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann», hiess es in der Stellungnahme. Ansonsten wäre das Internet nur so frei, wie es das am wenigsten freie Land erlaube.
Behörde behält sich Strafe vor
Man habe die CNIL daher aus Prinzip gebeten, die Aufforderung zurückzuziehen, hiess es weiter. CNIL bestätigte der Nachrichtenagentur AFP, dass fristgerecht eine Reaktion von Google eingegangen sei. Diese werde nun in der vorgegebenen Frist von zwei Monaten geprüft.
Die CNIL behalte sich «die Möglichkeit einer Strafphase» vor, hiess es weiter. In diesem Fall droht Google ein Bussgeld von bis zu 150’000 Euro.
Google aktualisierte ausserdem seine Angaben über die eingegangenen Anträge auf Linklöschungen. Europaweit sind demnach 290’000 Begehren gestellt worden, die 1,06 Millionen Internetadressen betreffen. In weniger als der Hälfte (41,3 Prozent) der bisher bearbeiteten Fälle entfernte Google die URL nach eigenen Angaben aus den Ergebnissen.
Obwohl das Urteil auf die Schweiz nicht anwendbar ist, lässt Google auch Anträge aus der Schweiz zu: Seit Ende Mai 2014 gingen laut Google rund 7300 Begehren ein, die fast 25’000 Adressen betreffen. Die Anerkennungsquote liegt bei 44,3 Prozent.