Google veröffentlicht Benimmregeln für Datenbrille Glass

Mit der Datenbrille Google Glass kann man Fotos und Videos aufnehmen. Deshalb befürchten Kritiker Eingriffe in die Privatsphäre. Der Internet-Konzern hat nun Benimmregeln für die Nutzer der Datenbrille formuliert.

Mann mit Google-Glass-Brille (Archiv) (Bild: sda)

Mit der Datenbrille Google Glass kann man Fotos und Videos aufnehmen. Deshalb befürchten Kritiker Eingriffe in die Privatsphäre. Der Internet-Konzern hat nun Benimmregeln für die Nutzer der Datenbrille formuliert.

Dazu gehört, keine Fotos oder Videos ohne Erlaubnis zu machen und auf Nachfragen zum Gerät nicht rüde zu reagieren. Ausserdem betonte Google in den am Dienstag veröffentlichten Empfehlungen, dass grundsätzliche Kamera-Verbote auch für Glass gelten. Ein Nutzer der Datenbrille war jüngst in einem US-Kino festgehalten worden.

Zu den Ratschlägen gehört auch, es nicht mit der Nutzung der Brille zu übertreiben: «Lesen Sie ‚Krieg und Frieden‘ nicht über Glass.» Auch Wasser-Ski oder ein Bullen-Rodeo mit der Google-Brille auf der Nase seien wahrscheinlich keine gute Idee.

Die Benimmregeln kommen fast ein Jahr nach dem Start der ersten Glass-Version. Die Datenbrille wird derzeit von einigen zehntausend Test-Nutzern in den USA ausprobiert.

Es gibt noch keinen Termin für eine Markteinführung, laut früheren Äusserungen könnte es aber in diesem Jahr soweit sein. Vor kurzem stellte Google zusätzliche Gestelle vor, die Glass auch für Brillenträger nutzbar machen.

Datenschützer besorgt

Glass hat einen kleinen Bildschirm über dem rechten Auge und lässt sich mit Sprachbefehlen steuern. Mit der Brille kann man ins Internet gehen, sich Routen-Anweisungen anzeigen lassen oder seine E-Mails checken.

Die eingebaute Kamera löste bei Datenschützern Sorgen aus, weil man damit recht unauffällig Aufnahmen machen kann. Etliche Träger einer Google Glass wurden deswegen als «Glasshole» beschimpft.

Es gab auch schon erste Rechtsstreits. Eine Frau, der ein Strafzettel wegen Glass am Steuer drohte, kam aber glimpflich davon: Ein Richter sah es als nicht erwiesen an, dass sie die Datenbrille während der Fahrt auch eingeschaltet hatte.

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