Die Aufsicht über die Basler Verkehrs-Betrieb (BVB) hat auf allen Ebenen versagt. Dieses Fazit zieht die Geschäftsprüfungskommission des Basler Grossen Rats (GPK) in ihrem Bericht zur Führungskrise, die im vergangenen Jahr die BVB erschüttert hatte.
Die GPK wirft der Regierung respektive dem für die BVB zuständigen Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD) vor, die Aufsicht über die BVB grob vernachlässigt zu haben. Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels habe sich in erster Linie auf Informationen des inzwischen abgetretenen Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath verlassen und Hinweise von anderen Seiten ignoriert.
Wenig ernst genommen
Aus Sicht der GPK habe Wessels zudem die im vergangenen Jahr bei den BVB zutage getretenen Missstände und auch die Untersuchung der Kommission wenig ernst genommen, sagte GPK-Präsident Tobit Schäfer vor den Medien. Das Departement habe überdies lange seine Verantwortung gegenüber der BVB in Abrede gestellt.
«Sehr irritiert» zeigte sich Schäfer darüber dass das BVD nicht von Anfang an klar deklarierte, dass für die 2005 aus der Verwaltung von Basel-Stadt ausgegliederte BVB keine Eignerstrategie besteht. Dies fand die GPK erst über einen Umweg heraus, auf dem sie auch eine Geheimhaltungserklärung für die nicht existierende Eignerstrategie unterzeichnen musste.
Verwaltungsrat vernachlässigt Sorgfaltspflicht
Scharfe Kritik übt die GPK in ihrem einstimmig verabschiedeten Bericht auch am Verwaltungsrat der BVB. Anstatt für die korrekte Befolgung von Gesetzen, Statuten, Reglementen und Weisungen zu sorgen, habe das Gremium seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.
Gutgläubig sei der Verwaltungsrat seinem Ex-Präsidenten und dem inzwischen fristlos entlassenen Direktor gefolgt. Das Gremium sei nicht willens oder nicht fähig gewesen, kritische Punkte aufzudecken oder den Entscheidungsprozess zu beeinflussen. Nach Ansicht der GPK soll nun geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Organhaftung gegeben sind.
Generell stellt die GPK fest, dass bei den BVB in den letzten Jahren eine Führungskultur herrschte, die dem Charakter einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt in keiner Weise gerecht wurde, wie es im Bericht heisst. Compliance – die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien – sei bei den BVB nur ein Fremdwort gewesen.
So gab es Kompetenzüberschreitungen auf der strategischen und der operativen Führungsebene sowie mehrfache Verstösse gegen das Personalgesetz und gegen das Beschaffungsgesetz. Das Gros dieser Missstände hatte Ende 2013 schon die Finanzkontrolle aufgedeckt.
In ihrem Bericht gibt die GPK dem Parlament, der Regierung und den BVB eine Reihe von Empfehlungen ab. Die Verkehrsbetriebe hätten viele davon bereits umgesetzt, konstatierte der GPK-Präsident. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass noch weitere Massnahmen nötig sind.
Anpassung des BVB-Organisationsgesetzes
Als zentrale Empfehlung an Parlament und Regierung verlangt die GPK eine Revision des BVB-Organisationsgesetzes. Zu berücksichtigen seien dabei auch die Public-Corporate-Governance-Richtlinien der Regierung.
Der von der GPK kritisierte Chef des Bau- und Verkehrsdepartement begrüsst die Empfehlungen der GPK. Aufsicht und Oberaufsicht über die BVB würden mit diesen verbessert und die Kompetenzen zwischen Regierung und Parlament bezüglich der Eignerverantwortung geklärt, hielt der SP-Regierungsrat in einer Mitteilung fest.
Die Revision des BVB-Organisationsgesetz ist laut dem BVD bereits im Gang und soll dem Grossen Rat in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden. Auch eine Eignerstrategie für die BVB soll laut Wessels erlassen werden.