Die Kindes-und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich haben sich bewährt, sollten aber ihre Kommunikation verbessern. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrats.
Sie hat – unabhängig vom Tötungsdelikt in Flaach ZH – die Strukturen der KESB untersucht. Die GPK hatte die neue Behörden im Rahmen ihres Jahresprogramms 2014/2015 unter die Lupe genommen. Aufgrund des tragischen Tötungsdelikts beschloss sie nun aber, die Ergebnisse vorzeitig zu publizieren, wie sie am Donnerstag mitteilte. Damit solle die Diskussion um die Kindstötung versachlicht werden.
Die Abklärungen hätten ergeben, dass die auf Anfang 2013 eingeführten KESB funktionsfähig und die gesetzten Ziele mehrheitlich erreicht worden seien, heisst es in der Mitteilung. Verbesserungspotenzial bestehe insbesondere bei der Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen.
Die GPK empfiehlt, «die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten dringend zu intensivieren». Unklarheiten bestehen nach Ansicht der Kommission vor allem an Schnittstellen zwischen Behörden und Amtsstellen.
Verbesserungspotenzial sieht die GPK auch im Bereich der Fürsorgerischen Unterbringung. Sie rät, die Vorschriften zur Anhörung sowie die Koordination der verschiedenen Verfahrensabschnitte zu hinterfragen. Es stelle sich zudem die Frage, ob für die Gemeinden ein Beschwerde- und Akteneinsichtsrecht eingeführt werden solle.
Weitere Berichte in Arbeit
Wegen des zweifachen Tötungsdelikts wird derzeit auch die zuständige KESB Winterthur-Andelfingen genauer unter die Lupe genommen. Eine Mutter hatte am Neujahrstag in Flaach ihre beiden kleinen Kinder erstickt. Allem Anschein nach war die Tat Folge eines Konflikts mit der zuständigen KESB, welche die Kinder vorübergehend in einem Heim platziert hatte.
Vor zwei Wochen hatte deshalb die kantonale Direktion der Justiz und des Innern einen Bericht über diese Vorkommnisse verlangt. Auch der Bezirksrat muss in diesem Zusammenhang einen Bericht abliefern. Die Ergebnisse dieser Berichte werden in den nächsten Tagen erwartet.
Man habe bei der Justizdirektion Einsicht in diese Berichte verlangt, schreibt die GPK in ihrer Mitteilung. Danach will die Kommission entscheiden, ob für sie weiterer Klärungsbedarf besteht.
Grundsätzlich stellt sie aber fest, dass mit dem Reorganisationsumfang, den neuen Instrumenten sowie dem neuen Recht noch grosse Herausforderungen zu meistern seien. Man müsse von einer Konsolidierungsphase von mindestens fünf Jahren ausgehen. Es sei deshalb zum heutigen Zeitpunkt viel zu früh, ein abschliessendes Fazit ziehen zu wollen.
Sowohl die Gesetzgeber auf eidgenössischer und kantonaler Ebene als auch die Gemeinden haben nach Ansicht der GPK den Umfang und die Auswirkungen der Reorganisation unterschätzt.