Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) will mehr Informationen über die Umsetzung der Personenfreizügigkeit und deren Auswirkungen auf die Sozialhilfe. Sie verlangt vom Bundesrat, den Vollzug in den Kantonen unter die Lupe zu nehmen.
Gestützt auf eine Untersuchung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle hatte die GPK im letzten April einen Bericht veröffentlicht, der zahlreiche Schwachstellen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit ans Licht brachte. Unter anderem stellte die Kommission fest, dass bei zugewanderten Personen der deklarierte und der tatsächliche Aufenthaltszweck oft nicht übereinstimmen.
Diese Diskrepanz tritt aber nicht in allen Kantonen im gleichen Mass auf. Der Bundesrat erklärte dies in seiner Stellungnahme vom August unter anderem mit der beruflichen Mobilität der Zugewanderten und mit der fehlenden Meldepflicht an die Migrationsbehörden. Die Unterschiede zwischen den Kantonen führte er auf den kantonal unterschiedlichen Vollzug zurück.
Der GPK genügt dies nicht als Erklärung. Mit einem Postulat will sie den Bundesrat auffordern, die kantonalen Unterschiede beim Vollzug des Freizügigkeitsabkommens zu untersuchen, wie sie in einem am Freitag veröffentlichten Bericht schreibt. Zudem soll der Bundesrat klären, wie die Kantone die Zuwanderung durch Entzug oder Befristung von Aufenthaltsbewilligung besser und einheitlicher steuern könnten.
Vorhandene Möglichkeiten besser nutzen
Die Kommission hatte nämlich auch festgestellt, dass Aufenthaltsbewilligungen kaum je widerrufen werden, selbst wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt sind. Der Bundesrat hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass es sich um aufwendige und schwierige Verfahren handle und die Zuwanderung auf diesem Weg kaum gesteuert werden könne.
Die GPK anerkennt diese Schwierigkeiten zwar, hält aber daran fest, dass die vorhandenen Möglichkeiten besser genutzt werden sollten. Den Postulatsbericht will sie innerhalb eines Jahres vorgelegt bekommen.
Viele «Working poor»
Bereits Anfang Februar 2015 möchte sie zudem zusätzliche Informationen über weitere Aspekte ihres Berichts. Darin hatte sie festgestellt, dass es unter den Zugewanderten aus der EU zwar nicht überdurchschnittlich viele Sozialhilfebezüger, jedoch auffällig viele «Working poor» gibt.
Die GPK verlangt vom Bundesrat darum zusätzliche Instrumente, um die Lohnentwicklung und die Sozialhilfequote beobachten zu können. Zudem will sie wissen, warum der Bundesrat bei Arbeitnehmenden mit besonders hohem Risiko, «Working poor» zu werden, auf spezielle Massnahmen verzichten will.
Weitere Informationen will die Kommission auch über eine Meldepflicht bei Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit, zur Frage zusätzlicher Vollzugs- und Aufsichtsinstrumente oder zu einer Ressourcenaufstockung beim Bundesamt für Migration. Mit der Umsetzung zweier Empfehlungen, die der Bundesrat bereits an die Hand genommen hat, zeigt sie sich zufrieden.