Im Beschaffungswesen von MeteoSchweiz liegt einiges im Argen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht stellt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erhebliche Mängel bei der Transparenz und den Beschaffungsverfahren fest.
Die Probleme beginnen bei der internen Organisation. Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) hat zwar ein Organ mit dem Namen Interne Beschaffungskoordination (iBK). Diese Stelle hat aber rein beratende Funktion. Über Weisungskompetenz verfügt die iBK nicht. Es gibt auch keine Pflicht, sie bei Beschaffungen beizuziehen.
Das führte dazu, dass die Beschaffungskoordination häufig erst aufgrund der wöchentlichen Zahlungslisten von Beschaffungen erfuhr, wie die Finanzkontrolle bei ihrer Überprüfung feststellte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Geschäfte oftmals bereits abgewickelt. Nicht alle entsprachen den gesetzlichen Vorgaben.
Bewusste Umgehung
Bei 9 von 31 geprüften Geschäften stellte die EFK eine fragwürdige Aufteilung fest. Aufträge seien jahrelang gesplittet und immer wieder knapp unter dem Schwellenwert vergeben worden. «Das deutet auf stetiges und teilweise wohl bewusstes Umgehen von Schwellenwerten hin», heisst es in dem Bericht. Dieser liegt für Lieferungen und Dienstleistungen bei 230’000 Franken.
Probleme ortete die EFK auch bei der Transparenz. Keines der gesichteten Dossiers sei vollständig gewesen, schreibt sie. Notwendige Unterlagen hätten gefehlt und hätten daher auch nicht geprüft werden können. Bei vorliegenden Dokumenten habe es teilweise grosse Mängel gegeben. Ausserdem fehlten in den Dossiers Verträge, Pflichtenhefte oder Evaluationen, so dass Geschäfte und Ausgaben teilweise nicht nachvollziehbar waren.
Aufgrund dieser Befunde richtet die EFK insgesamt acht Empfehlungen an die Adresse von MeteoSchweiz. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten: Das Beschaffungswesen mit dem fachspezifischen Know-how müsse für die rechtskonforme Abwicklung der Beschaffungen verantwortlich gemacht werden, heisst es im Bericht.
Zudem müssen die Zuständigkeiten für jede einzelne Phase des Beschaffungsprozesses geregelt werden. Nach Ansicht der EFK ist zudem eine Mehrjahresplanung nötig, um das Beschaffungsvolumen abschätzen und die massgebenden Verfahren ableiten zu können. Ebenfalls hohe Priorität hat die geeignete Dokumentation der Geschäfte.
Offen für Empfehlungen
Weitere Empfehlungen betreffen die Ausarbeitung einer Beschaffungsstrategie, eine aktive Bewirtschaftung der Beschaffungsdelegationen, die Unbefangenheit von Personen im Beschaffungsprozess und das Pflichtenheft respektive der Aufgabenbeschrieb der Beschaffungen.
Dafür hat die EFK bei MeteoSchweiz ein offenes Ohren gefunden. In seiner Stellungnahme sichert das Bundesamt insbesondere zu, die Zuständigkeit der iBK zu stärken. Das Organ, dessen Aufgaben und Verantwortlichkeiten von der Geschäftsleitung festgelegt werden sollen, müsste künftig bei Beschaffungen zwingend beigezogen werden.