Die Gemeinde Grindel im solothurnischen Schwarzbubenland muss ihre Volksschule ab dem Schuljahr 2013/2014 mit Bärschwil SO zusammenlegen. Die Gemeinde hatte bis vor Bundesgericht gegen diese Schulkreisbildung gekämpft. Ihre Beschwerde wurde jedoch abgewiesen.
Der Entscheid des Bundesgerichts lasse die vom Kanton angeordnete Schulkreisbildung als vernünftige Schulplanung gelten, teilte das Departement für Bildung und Kultur (DBK) des Kantons Solothurn am Dienstag mit. Damit sei der Schulkreis Grindel-Bärschwil umzusetzen.
Die beiden Gemeinden betreiben bereits heute gemeinsam den Kindergarten und mit Kleinlützel zusammen eine Schulleitung. Die Gemeinde Grindel hätte jedoch einen interkantonalen Schulkreis mit der basellandschaftlichen Gemeinde Wahlen bevorzugt.
Der langjährige Konflikt um den Schulkreis ist damit schulrechtlich abgeschlossen. Noch nicht entschieden hat das Bundesgericht über eine gemeinderechtliche Beschwerde von Grindel.
Die Gemeindeversammlung hatte sich für eine Schulkreisbildung mit Wahlen ausgesprochen. Dieser Entscheid wurde im Januar vom Kanton aufgehoben, weil er der regierungsrätlichen Anordnung widersprach. Gegen die Aufhebung legte die Gemeinde Beschwerde ein und ging erneut bis vor Bundesgericht.