Grossbäckerei-Chef von Dulliken SO muss acht Monate ins Gefängnis

Der Geschäftsführer einer ehemaligen Grossbäckerei in Dulliken SO ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Richteramt Olten-Gösgen befand den 47-jährigen Mann in Abwesenheit der mehrfachen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung schuldig.

Der Geschäftsführer einer ehemaligen Grossbäckerei in Dulliken SO ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Richteramt Olten-Gösgen befand den 47-jährigen Mann in Abwesenheit der mehrfachen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung schuldig.

Der aus Serbien-Montenegro stammende Mann, der wiederholt nicht zum Prozesstermin erschienen war, wurde auch verurteilt wegen Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts, der Übertretung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.

Neben der Freiheitsstrafe kassierte der Mann eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 1800 Franken. Wo sich der Verurteilte aufhält, ist unbekannt.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Richteramtes ist am Freitag im «Amtsblatt Kanton Solothurn» veröffentlicht worden. Die Grossbäckerei in Dulliken ging Anfang 2014 in Konkurs. In den lokalen Medien wurde der umstrittene Betrieb als «Grüsel-Bäckerei» bezeichnet.

Kontrollen deckten Missstände auf

Arbeitskontrollen hatten mehrfach ergeben, dass in Dulliken Personen illegal beschäftigt worden waren und die hygienischen Zustände im Betrieb mangelhaft waren.

Ende September 2013 wurden bei einer Razzia zwei Männer aus Bulgarien und dem Kosovo erwischt, die keine gültigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen besassen.

Bereits bei Kontrollen im April und November 2012 hatten die Behörden festgestellt, dass der Betrieb fünf respektive vier Schwarzarbeiter beschäftigte. In allen Fällen handelte es sich um Personen aus Osteuropa.

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