Die UBS ist in Frankreich ist von den Aufsichtsbehörden wegen ungenügenden Kontroll- und Compliance-Prozessen gerügt worden. Die Grossbank muss eine Busse über 10 Millionen Euro bezahlen.
Der französische Ableger der Grossbank hat nach Ansicht der Behörden «Laschheit» in der Kontrolle seiner Geschäftspraktiken nicht zuletzt bezüglich Geldwäscherei und Steuervergehen gezeigt. In einer Stellungnahme verwies die UBS auf ihre Bemühungen zur Verstärkung der Compliance in den letzten Jahren. Sie will nun prüfen, ob sie Berufung einlegen wird.
Die Sanktionskommission der französischen Finanzaufsicht hatte im April 2012 eine Untersuchung gegen die französische UBS-Tochter eröffnet.
Die UBS verweist in der Stellungnahme darauf, dass der Fall die Vergangenheit betreffe. Die Sanktionskommission habe die Massnahmen anerkannt, welche die UBS Frankreich seit 2009 zur Verstärkung ihres Compliance-Frameworks umgesetzt habe. Zudem befinde sich UBS Frankreich seit 2012 unter neuer Führung und habe ihre Regeln und Prozesse fortlaufend gestärkt und ausgebaut.
Die UBS bestreite zudem mehrere der durch die Sanktionskommission erhobenen Vorwürfe. «UBS wird den Entscheid der Kommission sorgfältig analysieren und prüfen, ob zu gegebener Zeit Berufung eingelegt wird», heisst es in der UBS-Mitteilung weiter. Die Bank toleriere keinerlei Aktivitäten, die dazu dienten, Kunden bei der Umgehung ihrer Steuerpflichten zu unterstützen, betont die UBS.