Die UBS muss im Rahmen laufender Ermittlung wegen Steuervergehens in Frankreich eine Kaution von 1,1 Mrd. Euro hinterlegen. Das Pariser Appellationsgericht hat am Montag den Einspruch der Grossbank gegen die Hinterlegung abgelehnt. Die UBS will gegen das Urteil Berufung einlegen.
«Die UBS sei sehr enttäuscht», schreibt die Grossbank in einer Mitteilung am Montagnachmittag. Der Gerichtsentscheid berücksichtige in keiner Weise, die von der Bank vorgebrachten Argumente.
Die UBS werde darum beim französischen Kassationshof gegen das Vorgehen der Justiz Berufung einlegen und den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Die Bank sei weiterhin der Auffassung, «dass es sich um einen hoch politisierten Prozess handelt und die Untersuchung von Beginn weg elementare Aspekte der Rechtsstaatlichkeit ausser Acht gelassen hat».
Die französischen Behörden werfen der Schweizer Grossbank sowohl Beihilfe zur Steuerhinterziehung wie auch Geldwäscherei vor. Konkret wird die UBS verdächtigt, reichen Kunden von 2004 bis 2012 bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Um Geldflüsse zu verschleiern, soll unter anderem ein spezielles Buchführungssystem aufgebaut worden sein.
Die Untersuchungen gegen die UBS laufen bereits seit Anfang 2012. Mitte 2013 weiteten die französischen Behörden die Ermittlungen aus und verpflichteten die Schweizer Grossbank zu einer Kaution in Höhe von 2,875 Mio. Euro.
Mit der Eröffnung eines formellen Ermittlungsverfahren Ende Juli hatte die Justiz diese Kaution auf 1,1 Mrd. Euro erhöht. Dagegen hatte die UBS beim Pariser Appellationsgericht Einspruch erhoben.