Grosser Andrang zum Auftakt des Eternit-Berufungsprozesses in Turin

In Turin ist der Berufungsprozess im Fall Eternit S.p.a. (Genua) eröffnet worden. Hunderte Menschen nahmen teil, um an die Asbestopfer zu erinnern. Der in erster Instanz verurteilte Ex-Mitbesitzer der Firma, der Schweizer Stephan Schmidheiny, blieb der Eröffnung fern.

Erinnern an die Asbestopfer in Italien: Menschen vor dem Gericht in Turin (Bild: sda)

In Turin ist der Berufungsprozess im Fall Eternit S.p.a. (Genua) eröffnet worden. Hunderte Menschen nahmen teil, um an die Asbestopfer zu erinnern. Der in erster Instanz verurteilte Ex-Mitbesitzer der Firma, der Schweizer Stephan Schmidheiny, blieb der Eröffnung fern.

Nicht im Saal war auch der zweite Mitbesitzer, der Belgier Jean-Louis de Cartier de Marchienne, wie italienische Nachrichtenagenturen am Donnerstag berichteten. Die beiden Männer waren auch im ersten Prozess nicht vor Gericht erschienen.

Der Berufungsprozess wurde kurz nach Beginn auf kommenden Montag vertagt. Es wird erwartet, dass das Verfahren bis Mai dauert. Wegen des grossen Interesses ordnete Gerichtspräsident Alberto Oggè an, den Prozess in Internet und Fernsehen zu übertragen.

Je 16 Jahre Haft

Schmidheiny und de Cartier waren vor einem Jahr zu jeweils 16 Jahren Haft sowie zu Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt worden.

Das Strafgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.a. (Genua) absichtlich eine Umweltkatastrophe verursacht hätten. Ferner haben sie gemäss der Urteilsbegründung vom Mai 2012 mit Absicht Sicherheitsmassnahmen in zwei italienischen Eternit-Fabriken nicht eingehalten.

Bei zwei weiteren Eternit-Fabriken hatte das Strafgericht die Fälle als verjährt erachtet. Gegen das Urteil gingen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten in Berufung.

Der Staatsanwalt strebt eine Verurteilung Schmidheinys und de Cartiers auch in den als verjährt beurteilten Fällen an. Er hatte in der ersten Instanz je 20 Jahre Haft verlangt.

Verteidigung verlangt Annullierung

Die Verteidigung will eine Annullierung des Prozesses. Sie argumentierte in ihrem Rekurs vom August, der mit dem Prozess betraute Einzelrichter sei gar nicht zuständig gewesen. Er hätte nach Ansicht der Verteidigung den Fall an ein mit mehreren Richtern besetztes Schwurgericht abgeben sollen.

Die Anwälte berufen sich auf die italienische Strafprozessordnung. Demnach sei ein Schwurgericht für Fälle von vorsätzlich verübten Straftaten, die den Tod mindestens eines Menschen verursacht haben, zuständig.

Schmidheiny und de Cartier waren unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, für den Tod von mindestens 2000 Menschen verantwortlich zu sein, die an asbestbedingten Krankheiten verstarben.

Die Verteidigung verlangt auch, dass das Berufungsgericht beim EU-Gerichtshof abklärt, ob Schmidheinys und de Cartiers Grundrechte gewahrt wurden.

Schweizer zeitweise Hauptaktionäre

Schmidheinys Verteidiger betonen, der Schweizer Milliardär habe bei den italienischen Eternit-Werken weder eine operative Verantwortung gehabt noch sei er Verwaltungsrat der Eternit S.p.A. gewesen. Dennoch habe Schmidheiny über 60 Millionen Franken in die Sicherheit investiert.

1952 hatte die Schweizerische Amiantus AG, wie die von der Schmidheiny-Familie kontrollierte Holding damals hiess, zusammen mit der belgischen Eternit (heute Etex), und der französischen Eternit die Eternit S.p.a (Genua) gekauft.

Die Schweizer erhöhten ihren Aktienanteil schrittweise und wurden 1973 grösster Aktionär. 1980 besassen sie 76 Prozent. Grund waren Kapitalerhöhungen zur Verbesserung der Sicherheit in den italienischen Werken, bei denen weder die Belgier noch die Franzosen mitzogen.

1986 ging die Eternit S.p.A. (Genua) Konkurs. Stephan Schmidheiny hatte 1978 die Führung der Schweizerischen Eternit-Gruppe (SEG) von seinem Vater Max endgültig übernommen.

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