Regelmässigen Sonntags-Flohmärkten unter freiem Himmel oder in Hallen stehen im Kanton Basel-Stadt bald keine rechtlichen Hindernisse mehr im Weg: Der Grosse Rat hat am Mittwoch das Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung entsprechend angepasst.
Die Gesetzesrevision geht zurück auf eine FDP-Motion, die über vier Fünftel der Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterzeichnet hatten. Die Regierung hatte sie zwar als rechtlich unzulässig beurteilt, doch da sie das Anliegen als berechtigt erachtete, war sie bereit, den Vorstoss als Anzug entgegenzunehmen und umzusetzen.
Im Parlament war der Vorstoss im November so glatt überwiesen worden. Nun gab auch die Gesetzesrevision kaum mehr zu reden; er kam mit 85 gegen eine Stimme durch. Ursprünglicher Auslöser war Anfang 2014 ein Gesuch der Markthallen AG für eine Sonntags-Brocante gewesen, die nicht wunschgemäss bewilligt werden konnte.
Die Revision macht Flohmärkte mit vorwiegend alten und gebrauchten Waren möglich zwischen 10 und 18 Uhr, Auf- und Abbauzeit inklusive. Das Inkrafttreten bestimmt die Regierung, sobald die Referendumsfrist abgelaufen ist.