Grosser Rat gegen Subunternehmer-Ketten

Bei Submissionen sollen künftig Subunternehmen von Auftragnehmern in Basel-Stadt keine Arbeiten mehr weitervergeben dürfen. Und das Submissionsgesetz soll ab 25 statt 50 Prozent Staatsanteil gelten. Der Grosse Rat hat am Donnerstag dazu zwei Motionen überwiesen.

Lex Messe: Aufgrund gravierender Fälle von Lohndumping auf der Baustelle der Messe verlangt der Grosse Rat schärfere Regeln. (Bild: Keystone)

Bei Submissionen sollen künftig Subunternehmen von Auftragnehmern in Basel-Stadt keine Arbeiten mehr weitervergeben dürfen. Und das Submissionsgesetz soll ab 25 statt 50 Prozent Staatsanteil gelten. Der Grosse Rat hat am Donnerstag dazu zwei Motionen überwiesen.

Beide Vorstösse fordern Änderungen des kantonalen Beschaffungsgesetzes. Mit der Überweisung der Motionen muss die Regierung zu den Anliegen zunächst Bericht erstatten. Anhand ihrer Antworten entscheidet das Parlament dann über die definitive Überweisung im Sinne von Aufträgen.

Die Subunternehmen-Motion wurde mit 50 gegen 39 Stimmen überwiesen. Die Linke stand geschlossen hinter dem Vorstoss, den auch einzelne Abweichler aus den Reihen der Bürgerlichen und der Mitte unterstützten. Die Regierung zweifelte zwar am Inhalt, war aber bereit, zum wichtigen und komplexen Thema Stellung zu nehmen.

Bürgerliche Parteien: Verschärfung wäre KMU-feindlich

Für die Linke zeigen die Skandale auf der Messebaustelle, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nicht genügen. Auch die auf Bundesebene angekündigte Solidarhaftung reiche nicht. Am Ende litten bei Subunternehmer-Ketten immer die «Büezer» unter lausigen oder ausbleibenden Löhnen. Die verlangte Verschärfung fördere die lokale Wirtschaft, warb die SP.

Gegenteiliger Ansicht war die Ratsrechte: Ein Weitergabeverbot für Aufträge halte KMU von Staatsaufträgen fern, da Personalfluktuation diesen die Planung mehr erschwere als Grossfirmen. Man dürfe «das Kind nicht mit dem Bad ausschütten», warnten daher SVP und FDP. Die SVP befand, Missbräuche könne man ja auch vertraglich vermeiden.

Ein freisinniger Malermeister konterte, er verstehe die Gegner der Verschärfung nicht, denn die Motion verlange ja nur, dass ein Auftragnehmer bei der Offerte weiss, was er erledigen kann. Eine Offerte bedeute ja eine Verantwortung, die ein Unternehmer dann wahrnehmen müsse.

Freisinniger Maler: Verschärfung schützt einheimische Firmen

Heute reichten in manchen Branchen Firmen Offerten ein, die genau wüssten, dass sie die Aufträge gar nicht selber erledigen können, mahnte der Freisinnige weiter. Diese fänden dann immer irgendwo billige Arbeitnehmer.

Laut Baudirektor Hans-Peter Wessels zielt der Vorstoss indes auf das falsche Gesetz, ja sei «Augenwischerei»: Lohndumping gebe es auf privaten Baustellen, bisher noch nie jedoch auf staatlichen. Das Beschaffungsgesetz sei also durchaus tauglich.

Messe-Paragraf

Mit 45 gegen 43 Stimmen knapp überwiesen wurde anschliessend eine Motion für eine Ausweitung der Anwendung des Beschaffungsgesetzes: Dieses soll nicht erst ab 50 Prozent öffentlichem Anteil gelten, sondern schon ab 25 Prozent – bei der Messe-Holding liegt der Staatsanteil bei 49 Prozent.

Die Fronten waren dabei dieselben; auch dazu muss die Regierung nun erst Bericht erstatten. Der Ratsrechten reicht die Solidarhaftung. Sie fürchtet Mehraufwand für Firmen, der Investoren abschrecken könne. Für die LDP gibt es eher ein Vollzugsproblem als Lücken im Gesetz; daher sei auf «Überregulierungs-Wildwuchs» zu verzichten.

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