Die Aufsicht über die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) wird neu aufgegleist und die Verantwortlichkeiten geklärt. Mitarbeitende dürfen dennoch weiterhin im Verwaltungsrat Einsitz nehmen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch das BVB-Organisationsgesetz entsprechend revidiert.
Kernfragen der Debatte waren, wer künftig den BVB-Verwaltungsrat (VR) wählt und wer darin Einsitz nehmen darf. Bisher wählen der Grosse Rat und die Regierung je drei Verwaltungsräte; je ein weiteres VR-Mitglied bestimmen das BVB-Personal sowie der Kanton Baselland. Neu wird der VR von acht auf sieben Köpfe reduziert, und die baselstädtische Regierung wählt fünf davon.
Das Grüne Bündnis beantragte nun, weiterhin den Grossen Rat alle kantonalen BVB-Verwaltungsräte wählen zu lassen. Die Linke wehrte sich vor allem gegen die Entpolitisierung des VR, damit die Bevölkerungs-Anliegen gut eingebracht werden könnten.
Die bürgerliche Mehrheit wollte jedoch wie die Geschäftsprüfungskommission (GPK) operative Führung und Oberaufsicht möglichst klar trennen. Der Antrag wurde mit 51 gegen 36 Stimmen abgelehnt; die VR-Wahlkompetenz wechselt damit zur Regierung.
Parlamentarier raus
Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) wollte indes die durch die Regierung gewählten fünf Verwaltungsräte wenigstens durch den Grossen Rat bestätigen lassen. Die Regierung hatte dies analog zum Kantonalbankgesetz vorgeschlagen; nach der Ablehnung des Passus‘ bei jener Beratung zog sie nun ihren Antrag für die BVB zurück.
Die GPK war zwecks klarer Zuständigkeiten gegen die VR-Bestätigung durch das Parlament. Der Antrag wurde mit 50 gegen 41 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde mit 54 gegen 37 Stimmen eine Wohnsitzpflicht im Stadtkanton für BVB-VR. Das wäre eine unzweckmässige Einschränkung der Auswahl, warnte die Rechte.
Viel zu reden gaben auch die Unvereinbarkeitsregeln, wer also nicht im BVB-VR sitzen darf, damit Interessenskonflikte vermieden werden. Dem Grünen Bündnis war ein «zentrales Anliegen», Parlamentsmitglieder doch im VR zuzulassen. Dem schloss sich die SP-Mehrheit an, was aber nicht reichte: Der Antrag blitzte mit 53 gegen 35 Stimmen ab.
Referendum angekündigt
Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels versprach, die Regierung wähle jeweils gezielt kompetente Leute, darunter ehemalige Grossratsmitglieder. Das ist für die Linke ein zu schwacher Trost: Das Referendum werde nach diesen Parlamentsentscheiden sicher eingereicht, hiess es seitens des Grünen Bündnisses.
Mehr Erfolg hatte die Linke bei der Personalvertretung im BVB-VR: Ein UVEK-Antrag, nur Geschäftsleitungsmitglieder auszuschliessen, wurde in ihrem Sinne mit 62 gegen 24 Stimmen gutgeheissen. Während SVP und CVP die reine Lehre getrennter Verantwortlichkeiten vertraten, plädierten auch Bürgerliche wie LDP und FDP für eine Ausnahme.
Zu hören war viel von der Sachkompetenz des BVB-Personals, grosser Betriebstreue sowie bewährter Tradition, weshalb in diesem Spezialfall von den Public Corporate Governance-Richtlinien der Regierung abzuweichen sei. Mindestens so wichtig dürften indes die mehrfachen Hinweise auf die Chancen des Referendums gewesen sein.
Keine zweite Lesung
Klar beschlossen wurde ferner eine Amtszeitbeschränkung auf 16 Jahre für VR-Mitglieder. Die CVP wollte dies streichen, was der Grosse Rat mit 74 gegen 14 Stimmen ablehnte.
Am Ende versuchte die SP, dem Parlament angesichts der facettenreichen Beschlüsse eine zweite Lesung nach nochmaliger Beratung durch die GPK schmackhaft zu machen. Die SVP fand dies unnötig, und auch die GPK selber bestand nicht darauf. Der SP-Antrag scheiterte mit 46 gegen 45 Stimmen bei 4 Enthaltungen hauchdünn.
Die Vorlage wurde schliesslich nach rund drei Stunden mit 55 gegen 33 Stimmen beschlossen. – Die Gesetzesrevision geht auf Empfehlung der GPK zurück: In ihrem Mitte 2014 vorgestellten Bericht zur Führungskrise, die 2013 die BVB unter landesweiten Schlagzeilen erschüttert hatte, kam sie zum Schluss, dass die Aufsicht über die Verkehrsbetriebe auf allen Ebenen versagt hatte.