Der Grosse Rat hat die Einbürgerungs-Initiative der Basler SVP zurechtgestutzt. Er hat am Mittwoch zwei Punkte, die Bundesrecht widersprechen, für ungültig erklärt und den Rest an die Regierung überwiesen.
Die vor den nationalen Wahlen 2015 lancierte und 2016 mit 4818 Unterschriften eingereichte Initiative fordert, dass im Stadtkanton Straftäter und Sozialhilfeempfänger keinen Schweizer Pass mehr erhalten. Sie will die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die Einbürgerung festschreiben und einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ausschliessen.
Nicht eingebürgert werden soll konkret, wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist, Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht voll zurückbezahlt hat. Eine ähnliche Einbürgerungsinitiative der Jungen SVP im Kanton Bern war 2013 an der Urne überraschend angenommen worden.
Diskriminierend und willkürlich
In Basel-Stadt sind die Widerstände indes stark: Die Regierung hatte mit Verweis auf das übergeordnete Bundesrecht beantragt, die verlangte Sozialhilfe-Klausel und den Rechtsanspruchs-Ausschluss für ungültig zu erklären: Ersteres könne etwa Behinderte unzulässig diskriminieren und zweiteres verstosse gegen das Willkürverbot.
Dieser Einschätzung schloss sich das Parlament am Mittwoch nach lebhafter Debatte sehr deutlich an. LDP und FDP mahnten unter anderem, der Rechtsanspruch-Passus sei für die Bevölkerung irreführend. Das Grüne Bündnis warf den Initianten vor, das Volk «hinters Licht zu führen». Die SP sprach von «Humbug».
«Menschenverachtend» ist für die SP die Haltung der SVP dahinter, Sozialhilfeempfänger und Kriminelle auf eine Stufe zu stellen. Sie bat, die Initiative zurückzuziehen, da die Einbürgerungsregeln schon auf Bundesebene stark verschärft worden seien. Im Abstimmungskampf ginge es sonst wohl nur darum, Ausländer schlechtzumachen.
SVP geht auf tutti
Die SVP wies die Kritik von sich. Der gleiche Wortlaut der Berner Initiative sei vom Bundesgericht geschützt worden, da eine bundesrechtskonforme Auslegung möglich sei. Sie beantragte erfolglos, ihre Initiative ganz für rechtsgültig zu erklären und direkt dem Volk vorzulegen, ohne allfälligen Gegenvorschlag der Regierung.
Die beiden umstrittenen Passi wurden jedoch mit 72 gegen 16 respektive 73 gegen 12 für unzulässig erklärt. Zudem fügte der Grosse Rat – auf Regierungsantrag und ohne Gegenstimme – dem Volksbegehren noch eine Übergangsbestimmung an, deren Fehlen im Falle einer Annahme zu Rechtsunsicherheiten führen könnte.
Das Parlament entschied schliesslich mit 76 gegen 10 Stimmen, die Initiative nicht direkt dem Volk vorzulegen, sondern zur Berichterstattung an die Regierung zu überweisen. Die Exekutive hatte dies beantragt, da sie ohnehin daran arbeite, das kantonale Einbürgerungsrecht an neues Bundesrecht anzupassen, das ab 2018 gilt.