Ein grossflächiges Abstimmungsplakat, das 2013 auf Geheiss der Behörden von der Fassade des Basler Gewerkschaftshauses entfernt werden musste, hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht beschäftigt. Dieses lehnte einen Rekurs von Gewerkschaftsseite zwar ab; dennoch sind Grossplakate an der fraglichen Hausmauer inzwischen zulässig.
Wie 2015 schon die Baurekurskommission beurteilte auch die zweite Instanz die Wegverfügung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats Entscheid als rechtens. Der Gerichtspräsident warf der Gesellschaft Gewerkschaftshaus Basel als Besitzerin des Gebäudes «bösgläubiges Vorgehen» beim Aufhängen des 50 Quadratmeter grossen Plakats zur 1:12-Initiative vor.
Jenes Plakat war ohne Bewilligung aufgehängt worden in der Annahme, der Zustand könne mit einem nachträgliches Baubewilligungsverfahren legalisiert werden und die Abstimmungswerbung solange die Fassade des Gebäudes an der Rebgasse zieren. Daraus wurde jedoch nichts; das Transparent musste umgehend weg.
Nicht bewilligungsfähig
Aus Sicht des Gerichts hätte die Rekurrentin wissen müssen, dass das Plakat einerseits bewilligungspflichtig, anderseits aber gar nicht bewilligungsfähig gewesen wäre. Denn in einem anderen Fall hatte das BGI kurz zuvor für ein etwas kleineres Plakat am Gewerkschaftshaus eine Bewilligung verweigert, was nicht angefochten wurde.
Weil gemäss Gesetz aus diesem «bösgläubigen Vorgehen» kein Nutzen gezogen werden darf, habe es keine Alternative zur Wegverfügung gegeben, befand das Gericht. Es beurteilte diese Massnahme, die dem Schutz des Stadtbildes diente, als verhältnismässig und vermochte auch keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots erkennen.
Politische Werbung am Gewerkschaftshaus hat Tradition und gab während langer Zeit zu keinerlei Diskussionen Anlass. In den letzten Jahren gab es aber Probleme, weil die Stadtbildkommission gegen Grossplakate an Fassaden vorging. Eine liberalere Praxis gilt einzig für die öffentlichen Museen.
Letztes von vier Verfahren
Die härtere Gangart hatte für das Gewerkschaftshaus vier Verfahren zur Folge, von denen jenes um das 1:12-Plakat das letzte ist. In der Zwischenzeit wurde jedoch mit den Behörden eine Lösung für das Plakatierungsproblem gefunden.
Demnach werden für das Gewerkschaftshaus pro Jahr zwei Bewilligungen für Grossplakate erteilt. Diese dürfen vier Meter breit und sieben Meter lang sein und jeweils vier Wochen hängen. Das erste solche Transparent wurde im August 2016 im Hinblick auf die Abstimmung über die «AHVplus»-Initiative vom 25. November aufgehängt.