Auch Grossverdiener sollen mit einem Solidaritätsprozent zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) beitragen, ohne erhöhten Anspruch auf Versicherungsleistungen. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion der nationalrätlichen Wirtschaftskommission stillschweigend angenommen.
Neu soll somit auch auf Saläre von über 315’000 Franken ein Solidaritätsprozent erhoben werden, und zwar so lange, bis die ALV ihre Schulden getilgt und Reserven angelegt hat.
Der Nationalrat hatte der Motion bereits letzten März mit 106 zu 65 Stimmen zugestimmt. Jährlich sollen etwa 90 zusätzliche Millionen in die ALV fliessen. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Amman versprach, die Motion so rasch als möglich umzusetzen.
Die Erhöhung der Lohnabzüge von 2 auf 2,2 Prozent sowie das Solidaritätsprozent auf Einkommen zwischen 126’000 und 315’000 Franken waren Anfang 2011 in Kraft getreten und haben das ALV-Defizit von damals rund 7 Milliarden auf mittlerweile rund 5,5 Milliarden sinken lassen.
Saläre von über 315’000 Franken waren vom Solidaritätsprozent bisher ausgenommen, wofür die Bevölkerung laut Kommissionssprecherin Verena Diener (GLP/ZH) kein Verständnis hatte. Da es immer mehr Leute gebe, die über 315’000 Franken verdienten, sei eine Aufhebung dieser Plafonierung gerechtfertigt.
Vorübergehende Sanierung
Diener betonte, dass es sich um eine vorübergehende Lösung handle. Sie gelte solange, bis die ALV saniert sei. Laut Schneider-Ammann dürfte das – bei einer Arbeitslosenrate von 3,2 Prozent – rund zehn Jahre dauern. Saniert sei die ALV, wenn sie die Schulden abgebaut und zusätzlich über eine Reserve von 500 Millionen Franken verfüge.
Am Versicherungsprinzip wird nichts geändert. Nach wie vor sind Löhne bis 126’000 Franken versichert. Wer mehr verdient und arbeitslos wird, erhält auch künftig Arbeitslosen-Taggelder nur auf einen Lohn bis 126’000 Franken.
Der Zürcher FDP-Ständerat Felix Gutzwiller zeigte sich leicht irritiert darüber, dass die Leitplanken schon wieder geändert werden; er stellte aber keinen Rückweisungsantrag. Paul Rechsteiner (SP/SG), Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, ermahnte den Bundesrat, nun möglichst rasch zu handeln.
Die Zusatzbelastung für die hohen Einkommensklassen bezeichnete Schneider-Ammann als verkraftbar. Bei einem Einkommen von 400’000 Franken geht es sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer um eine zusätzliche Abgabe von 35 Franken pro Monat. Bei einem Einkommen von einer Million betrage die zusätzliche Abgabe etwa 285 Franken.