Grundlagen für Sozialplan bei Entlassungen wegen Sparpaket

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag für die nötigen Rechtsgrundlagen für einen Sozialplan bei Entlassungen im Zuge des Sparpakets oder darüberhinaus ausgesprochen. Alle Fraktionen kündigten in der ersten Lesung Zustimmung zur Regierungsvorlage an.

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag für die nötigen Rechtsgrundlagen für einen Sozialplan bei Entlassungen im Zuge des Sparpakets oder darüberhinaus ausgesprochen. Alle Fraktionen kündigten in der ersten Lesung Zustimmung zur Regierungsvorlage an.

Das Geschäft blieb in der kurzen Debatte unbestritten: Neben der Personalkommission des Rats erklärten sich die meisten Fraktionen einstimmig einverstanden mit der Vorlage. Die Regierung hatte diese im Zuge des Sparpakets vorgelegt; sie soll aber das Abfedern eines Stellenabbaus auch sonst bei künftigen Reorganisationen ermöglichen und wurde daher separat behandelt.

Verankert wird mit einer Änderung des Personalgesetzes, dass der Kanton bei Kündigungen Härtefallleistungen gewähren kann. Das Nähere soll eine Verordnung regeln. Grundsätzlich soll gemäss Regierung eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit beim Kanton gesucht oder Hilfe bei der externen Stellensuche geleistet werden.

Ist dies nicht möglich, kämen andere Massnahmen zum Zug: eine vorzeitige Pensionierung, die Finanzierung einer Ausbildung oder eine Abgangsentschädigung. Bei Frühpensionierungen soll zudem eine Änderung des Dekrets zum Personalgesetz Kapitalabfindungen für über 60-Jährige und die teilweise Leistung von Treueprämien erlauben.

Das – teils stark umstrittene – Sparpaket für den Baselbieter Staatshaushalt sieht 185 Massnahmen mit einem Sparpotential von rund 180 Millionen Franken bis zum Jahr 2014 vor. Der Landrat wird dieses voraussichtlich im März behandeln. Ein grosser Teil davon liegt allerdings in der Kompetenz der Regierung.

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