Grundsätzliche Legalisierung des Kitesurfens auf gutem Weg

Die grundsätzliche Erlaubnis für das Kitesurfen auf Schweizer Seen kommt einen Schritt weiter. Der Ständerat hiess am Donnerstag mit 17 zu 12 Stimmen eine erste Motion für eine Aufhebung des Verbots gut. Nun ist der Nationalrat an der Reihe.

Ein Kitesurfer auf dem Genfersee (Archiv) (Bild: sda)

Die grundsätzliche Erlaubnis für das Kitesurfen auf Schweizer Seen kommt einen Schritt weiter. Der Ständerat hiess am Donnerstag mit 17 zu 12 Stimmen eine erste Motion für eine Aufhebung des Verbots gut. Nun ist der Nationalrat an der Reihe.

Gleich sieben Bundesparlamentarier aus allen politischen Lagern setzten sich mit gleichlautenden Motionen für die Trendsportart ein, die ab 2016 olympisch wird. Der Vorstoss von Hans Hess (FDP/OW) schaffte es nun als erster auf die Traktandenliste.

Geändert werden soll die Verordnung über die Binnenschifffahrt. Dort sind heute die Drachensegelbretter, wie die von Drachen gezogenen Surfbretter juristisch heissen, nur auf behördlich bewilligten Seeflächen erlaubt. Nur wenn es die Sicherheit erlaubt, dürfen Kantone solche Wasserflächen bezeichnen.

Dieser ganze Artikel soll gestrichen und damit Kitesurfen grundsätzlich erlaubt werden. Im Hinblick auf die nächsten Olympischen Spiele sollten Schweizer Sportlern fürs Training keine Steine in den Weg gelegt werden, sagte Hess. Auch für das ähnlich riskante Windsurfen gebe es keine Beschränkungen. Zudem habe die Kitesurfer-Szene strenge Sicherheitsvorschriften.

Widerstand der Kantone

Gegen eine „schrankenlose Freiheit“ und für die heute geltende Regelung trat Isidor Baumann ein (CVP/UR). Uri habe beispielsweise Zonen ausgeschieden, in denen das Kitesurfen erlaubt sei. Das funktioniere gut, jeder Kanton könne es so handhaben. Auch die Kantone und die Schifffahrt seien für die heutige Lösung.

Der Bundesrat unterstützte die Motion. Er wechselte seine Meinung allerdings erst im Sommer: davor war er dagegen. Die Motion strebe eine Umkehr der Beweislast an, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Die Kantone müssten beweisen, dass aus Sicherheitsgründen das Kitesurfen nicht erlaubt werden solle. Sie hielt dies für zumutbar. Resultieren könnte eine ähnliche Praxis wie heute.

Ebenfalls Motionen zu Gunsten der Kitesurfer eingereicht haben die Nationalräte Bastien Girod (Grüne/ZH), Bernhard Guhl (BDP/AG), Ruedi Noser (FDP/ZH), Natalie Rickli (SVP/ZH), Marco Romano (CVP/TI) und Cédric Wermuth (SP/AG). Hess‘ Motion geht nun an den Nationalrat.

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