Wenn ein Erwachsener mit einem Joint erwischt wird, soll er künftig nicht mehr angezeigt, sondern mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken davonkommen – sofern er nicht mehr als 10 Gramm Cannabis besitzt. Jugendliche haben auch künftig mit einer Anzeige zu rechnen. Darauf hat sich das Parlament geeinigt.
Einem Joint gleich war die Bussenfrage zwischen den Parlamentskammern hin und her gewandert. Der Nationalrat bestand jeweils auf einer Busse von 200 Franken, während Bundesrat und Ständerat 100 Franken für angemessen hielten.
Mit 102 zu 71 Stimmen akzeptierte der Nationalrat am Donnerstag schliesslich die 100 Franken. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes geht nun in die Schlussabstimmung.
Offenbar rufe allein das Wort „Cannabis“ bei einigen Ratsmitgliedern eine psychotrope Wirkung hervor, sagten Yvonne Gilli (Grüne/SG) und Ratskollege Ignazio Cassis (FDP/TI) in Erinnerung an die morgendliche Kommissionssitzung.
Schlechtes Signal für die Jugend
Eine Komissionsminderheit kritisierte den Wechsel vom Anzeigen- zum Bussensystem und wollte an den 200 Franken festhalten. Der Systemwechsel werde den Drogenkonsum fördern, ist der Baselbieter SVP-Nationalrat Thomas de Courten überzeugt. Er sieht darin ein schlechtes Signal für die Jugend.
Mit Stichentscheid von Nationalratspräsident Hansjörg Walter (SVP/TG) akzeptierte der Nationalrat mit 86 zu 85 Stimmen und bei 4 Enthaltungen zudem, dass die Höhe der Busse, die in einem ordentlichen Verfahren ausgesprochen wird, nicht im Gesetz festgeschrieben wird. Ursprünglich wollte die grosse Kammer, dass diese Busse mindestens der Höhe der Ordnungsbusse entsprechen muss.
In der Schweiz konsumieren schätzungsweise zwischen 350’000 und 500’000 Personen gelentlich Cannabis-Produkte wie Haschisch oder Marihuana. Die Gerichte müssen sich jährlich mit rund 30’000 Verzeigungen befassen.
Schon heute gehen einige Kantone wie St. Gallen oder Freiburg mit Gelegenheitskiffern pfleglich um; die Bussen betragen dort 50 Franken bei einem Hanf-Besitz von weniger als 10 Gramm. Im Tessin hingegen können Cannabis-Konsumenten mit 3000 Franken bestraft werden.