Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet neue Test zur Abklärung von Alterserkrankungen Demenz oder Prostatakrebs. Zudem gibt es Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche.
Die Grundversicherung vergütet neue Methoden zur Abklärung von Demenzerkrankungen und zu Prostatakrebs. Zudem werden definitiv jährlich 180 Franken an Brillen und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr bezahlt.
Die Befristung der Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen, die seit Juli 2012 bestand, ist aufgehoben worden, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Dienstag mitteilte.
Die Untersuchung einer Demenzerkrankung mit einem radioaktiven Arzneimittel (Flourdesoxyglucose) und der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) wird bei Patientinnen oder Patienten, die jünger als 80 Jahre alt sind und bei denen die üblichen Untersuchungen zu keiner Diagnose geführt haben, von der Krankenpflegeversicherung vergütet. Voraussetzung sind schwere, dauerhafte Symptome.
Vorerst nur befristet vergütet werden PET-Untersuchungen mit einem radioaktiven Arzneimittel (18F-Fluorocholin), um nach einer Prostata-Operation oder einer Bestrahlung zu klären, ob an den behandelten Stellen wieder Tumore wachsen.
Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung, der Mittel- und Gegenständeliste sowie der Analysenliste vorgenommen worden.