Der Anwalt des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt geht gegen die Berichterstattung über seinen Mandanten vor. «Sein Leben ist komplett aus den Fugen, auch durch die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, etwa, wenn er als Messie in einer Höhle bezeichnet wurde».
Was seit November geschehen sei, als der spektakuläre Fund von weit mehr als 1000 Kunstwerken in Gurlitts Schwabinger Wohnung bekanntwurde, habe dem alten Mann gesundheitlich schwer zugesetzt. «Da wurden Grenzen überschritten, wir werden dagegen vorgehen», sagte Rechtsanwalt Hannes Hartung im Interview der «Süddeutschen Zeitung».
Sein Mandant sei im übrigen stets bereit gewesen, sich mit Erben auseinandersetzen, die möglicherweise Ansprüche auf seine Bilder erheben, betonte Hartung in der «SZ». Inzwischen liefen auch Gespräche. Bei dem Verkauf des «Löwenbändigers» von Max Beckmann 2011 habe Gurlitt die Erben des Sammlers Alfred Flechtheim am Verkauf beteiligt. «Und damals gab es anders als heute noch keinen äusseren Druck.»
Gurlitt habe seine Sammlung auch nicht versteckt und mögliche Probleme damit auch nicht verdrängt, sagte Hartung der Zeitung. «Das Problem Verdrängung ist nicht eines von Gurlitt. Es ist ein deutsches Problem.»
Er erhob auch Vorwürfe gegen deutsche Museen: «Die deutschen Museen haben nach dem Washingtoner Abkommen ihre Hausaufgaben nicht gemacht», sagte Hartung. «Oft spricht man nicht einmal mit den Anspruchstellern.»