Der Bundesrat hat am Mittwoch das Gutachten zur Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank zur Kenntnis genommen, das er im Zuge der Affäre Hildebrand in Auftrag gegeben hatte.
Das Gutachten zeige, dass die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen dem verfassungsmässigen Anliegen auf Unabhängigkeit der Nationalbank vollumfänglich entspreche, hält der Bundesrat fest.
Der Gutachter sehe innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen Lösungsmöglichkeiten für die Aufgabenverteilung zwischen der Verwaltung, dem Parlament und der internen Aufsicht der Nationalbank.
Der Bundesrat hatte das Gutachten Ende Januar nach dem Rücktritt von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand in Auftrag gegeben. Erstellt wurde es von Paul Richli, Rektor der Universität Luzern.