Ein neues Gutachten der EU-Chemikalienagentur Echa stuft den Unkrautvernichter Glyphosat nicht als krebserregend ein. Die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse erfüllten nicht die Kriterien, um Glyphosat als krebserregend zu bewerten, liess Echa verlauten.
Im vergangenen Sommer hatte die EU-Kommission entschieden, dass das Mittel bis Ende 2017 zugelassen bleibt, weil sich die EU-Länder nicht über ein Verbot oder eine Verlängerung hatten einig werden können.
Die Echa-Experten stuften das umstrittene Mittel weiter lediglich als eine Substanz ein, welche die Augen ernsthaft schädige und giftig für Organismen im Wasser sei, wie aus dem am Mittwoch in Helsinki vorgestellten Gutachten hervorgeht.
Echa wird nun ihre Bewertung, auf deren Grundlage neu über die Zulassung von Glyphosat in der EU entschieden werden soll, an die EU-Kommission schicken. Diese erklärte am Mittwoch, sie habe die Bewertung zur Kenntnis genommen. Nach Eingang der endgültigen Version werde sie ihre Diskussionen mit den EU-Mitgliedsstaaten wieder aufnehmen.
Kritik der Umweltschützer
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte das Pflanzenschutzmittel 2015 noch als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft, änderte seine Einschätzung aber im vergangenen Jahr und hält Glyphosat inzwischen für unbedenklich.
Die deutsche Umweltorganisation BUND forderte, die Zulassung des Unkrautvernichters zum Jahresende auslaufen zu lassen. «Eine weitere Verlängerung der Zulassung wäre fahrlässig», sagte Pestizidexpertin Heike Moldenhauer laut einer Mitteilung. Glyphosat sei nicht nur für Menschen gesundheitsgefährdend, sondern auch massgeblich für das Artensterben in der Agrarlandschaft verantwortlich.
Eine europäische Bürgerinitiative, bei der Umweltorganisationen aus 13 Ländern mitmachen, will bis Ende Juni eine Million Stimmen gegen das Unkrautgift sammeln und ein EU-weites Verbot durchsetzen.
Damit eine solche Initiative die EU-Kommission veranlassen kann, in ihrem Sinne zu entscheiden, sind mehr als eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Staaten notwendig. Die EU-Kommission kann das Gesuch aber auch ablehnen.
Der Industrieverband Agrar begrüsste die Entscheidung dagegen. «Die Echa bestätigt, was Zulassungsbehörden in aller Welt immer wieder festgestellt haben: Glyphosat ist nicht krebserregend», erklärte der kommissarische Agrar-Hauptgeschäftsführer Dietrich Pradt.
In der Schweiz zugelassen
Glyphosat ist weltweit und auch in der Schweiz das am weitesten verbreitete Herbizid. Bis vor kurzem noch wurden keine Kontrollen zu Glyphosat-Rückständen in Lebensmitteln in der Schweiz durchgeführt.
Im Juni letzten Jahres beauftragte jedoch der Nationalrat den Bundesrat mit 106 zu 72 Stimmen, einen entsprechenden Bericht darüber zu verfassen.