Wetterfachmann Jörg Kachelmann hat im Schadenersatz-Verfahren gegen seine Ex-Geliebte gute Aussichten auf Erfolg. «Wir halten die Klage für durchaus berechtigt», sagte am Mittwoch der Vorsitzende Richter am 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.
Der Moderator verlangt von seiner Ex-Geliebten mehr als 13’000 Euro für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess verteidigt hatte. Kachelmann war vor fast fünf Jahren vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
In Frankfurt kämpft er nun in zweiter Instanz um Schadenersatz. Das Landgericht Frankfurt hatte Kachelmanns Zivilklage Ende 2013 abgewiesen.
In dem Verfahren vor dem OLG muss der 57-Jährige beweisen, dass seine frühere Freundin die Unwahrheit gesagt hat. Es geht dabei vor allem um Verletzungen, die ihr angeblich Kachelmann damals zufügte.
Ein Gutachter wies am Mittwoch darauf hin, dass die Verletzungen nicht zu den von der Ex-Geliebten geschilderten Tatumständen passten.
Am Küchenmesser, das Kachelmann der Frau angeblich bei der Tat an den Hals hielt, hätten nach Ansicht des Frankfurter Rechtsmediziners Marcel Verhoff auch Partikel mit DNA vom Opfer gefunden werden müssen. Dies war jedoch nicht der Fall.