Kosovarische Straftäter sollen eine Freiheitsstrafe künftig auch in ihrem Heimatland absitzen können – oder müssen. Der Ständerat hiess am Montag als Zweitrat ohne Gegenstimme ein entsprechendes Übereinkommen zwischen der Schweiz und Kosovo gut.
Das Übereinkommen zur Überstellung verurteilter Personen gilt gleichermassen für Schweizer im Kosovo wie für Kosovaren in der Schweiz. Der Vertrag lehnt sich eng an ein Europarats-Übereinkommen an. Weil aber Kosovo nicht von allen Staaten als Staat anerkannt wird, war ein eigenes Abkommen notwendig.
Grundsätzlich müssen Straftäter mit einer Überstellung einverstanden sein. Allerdings gibt es auch Konstellationen in denen sie gegen ihren Willen in ein Gefängnis im Heimatland überstellt werden können. Dies gilt namentlich für Straftäter, die nach Verbüssen der Freiheitsstrafe sowieso ausgewiesen oder abgeschoben werden.
Offen steht Straftätern der Beschwerdegang über einen Entscheid gegen ihren Willen. Ein Recht auf eine Überstellung gibt es dagegen nicht. Einer Überstellung müssen beide Staaten zustimmen.
Der Bundesrat erhofft sich vom Übereinkommen eine bessere Wiedereingliederung der Straftäter sowie Kosteneinsparungen beim Strafvollzug, für den die Kantone zuständig sind. Für die Unterbringung muss nämlich der Heimatstaat aufkommen. Je nach Anzahl Überstellungen könnte es zu beträchtlichen Kosteneinsparungen kommen, schreibt der Bundesrat in der Botschaft zum Abkommen.
Der Nationalrat hatte das Übereinkommen ebenfalls ohne Gegenstimme abgesegnet – allerdings mit zahlreichen Enthaltungen, vor allem aus der SP-Fraktion. Zu reden gaben Fälle von kosovarischen Minderheiten wie etwa Roma oder Personen mit serbischem Pass. Justizministerin Simonetta Sommaruga versicherte, jeder Einzelfall werde geprüft.