Hätte es eine PUK gebraucht? Muss die Basler Kantonalbank privatisiert werden?

Die Debatte um die skandalgeschüttelte Basler Kantonalbank reisst auch mit der Verabschiedung eines Untersuchungsberichts der Geschäftsprüfungskommission nicht ab. Parlamentarier beklagen fehlenden Zugriff auf die Akten der Bank und stellen eine radikale Forderung auf: Die Bank solle privatisiert werden.

Die Basler Kantonalbank einigt sich im Steuerstreit mit Deutschland.

(Bild: sda)

Die Debatte um die skandalgeschüttelte Basler Kantonalbank reisst auch mit der Verabschiedung eines Untersuchungsberichts der Geschäftsprüfungskommission nicht ab. Parlamentarier beklagen fehlenden Zugriff auf die Akten der Bank und stellen eine radikale Forderung auf: Die Bank solle privatisiert werden.

USA-Steuerstreit, ASE-Betrugsskandal, Finma-Rüffel wegen illegalen Eigenhandels und Fehlversand von zahlreichen Kontoauszügen bei der Tochter Bank Coop: Wegen dieser image- und ertragsschädigenden Vorkommnisse seit 2009 hatte die GPK die politische Aufsicht über den Bankkonzern unter die Lupe genommen.

Verluste, Abschreibungen und Rückstellungen aus all den Problemen hatten sich laut GPK auf 160 Millionen Franken kumuliert. Es habe «Anlass zu Diskussionen und Sorge gegeben». Organisation und Kontrollsystem der BKB seien den Anforderungen «nicht immer gerecht» geworden – kriminelle Absichten seien hingegen nicht erkennbar.

Finanzdirektorin Eva Herzog verwies in der Debatte auf übergeordnetes Recht und den Spezialfall Kantonalbanken. Man könne froh sein, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) die eigentliche Aufsicht übernehme. Herzog erkannte nach wie vor keinen Angelpunkt, an dem die GPK überhaupt hätte ansetzen dürfen. 

PUK als Alternative?

Im Wesentlichen kam der GPK-Bericht rundum gut an. Die FDP kritisierte indes mangelhaften Zugang zu relevanten Dokumenten; so habe die GPK ihre Rolle nicht richtig erfüllen können; eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hätte mehr bekommen. 

FDP-Grossrat Erich Bucher, Mitglied der GPK, erklärt auf Nachfrage, ihm sei während der Untersuchung deutlich geworden, dass nur eine PUK Aufklärung gebracht hätte. Die BKB habe bedeutende Dokumente zurückbehalten und nur weitergegeben, was sie für unbedenklich gehalten habe.

Die PUK ist das stärkste parlamentarische Kontrollinstrument. Mit einer PUK kann die Herausgabe von Akten verlangt, können Gutachter und Experten beigezogen werden. In Basel-Stadt wurde erst einmal eine vom Grossen Rat einberufen. Das war 2003, damals wurden Milliardenverluste bei der Pensionskasse der Staatsangestellten untersucht. Die Schwere der Verfehlungen bei der Bank hätte eine solche gerechtfertigt, glaubt Bucher. 

Radikale Forderung

Dazu ist es nicht gekommen, doch die Diskussion um die Basler Kantonalbank ist mit dem GPK-Bericht längst nicht beendet. Heftige Debatten wird es dann geben, wenn das neue Bankengesetz diskutiert wird. Das ist momentan bei der Finanzkommission in Bearbeitung. Die Verwerfungen der letzten Jahre gepaart mit dem Konsens, dass die Aufsicht ungenügend und vor allem ungenügend klar zugeordnet ist, leistet radikalen Forderungen Vorschub.

Der grünliberale Grossrat Dieter Werthemann bringt die Auflösung der Bank in eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft als Lösungsvorschlag auf den Tisch. Ratskollege Bucher bewertet bereits den Vorschlag zum jetzigen Zeitpunkt als bedenklich, weil er den Kurs der Partizipationsscheine beeinträchtigen könnte. Für den Rat bedeute die Kursrelevanz der kommenden Debatte eine Herausforderung. Bucher rechnet damit, dass die Debatte während der Nacht geführt werden muss, also zu einer Zeit, in der die Börsen geschlossen sind.

Grüne vermissen Distanz

Die SP ist zu manchen Aufsichtsfragen intern uneinig. Unglücklich ist sie zudem, dass die GPK zu einigen Punkte der pendenten Revision des Kantonalbankgesetzes schon fast Nägel eingeschlagen habe. Das Grüne Bündnis monierte eine unausgewogene Zusammensetzung der GPK-Subkommission: Das sehe zum Teil nach zu viel Nähe zur BKB aus.

Das Parlament nahm den GPK-Bericht «in zustimmendem Sinne zur Kenntnis». Damit stützte es auch die darin formulierte Forderung, bei der pendenten Gesetzesrevision die offenen Fragen zu Aufsicht und Verantwortlichkeit sauber zu klären. Das Gesetz soll demnächst im Parlament beraten werden.

Jahresbericht

Ferner hat der Grosse Rat auch den allgemeinen GPK-Bericht zum Jahresbericht 2014 samt Empfehlungen mit 84 gegen 2 Stimmen genehmigt. Dieser kritisiert unter anderem Regierung und Verwaltung wegen Nichteinhaltung der Beschaffungsvorschriften: Aufträge für rund 10 Millionen Franken seien nicht korrekt vergeben worden.

Die Regierung ist laut GPK überdies zu einigen Themen nicht transparent genug. Dennoch hat das Parlament wie beantragt auch den Jahresbericht genehmigt.

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