Haftstrafen von bis zu sechs Jahren im Kölner Kunstfälscherprozess

In einem der grössten deutschen Kunstfälscher-Prozesse der Nachkriegszeit sind die Angeklagten am Donnerstag zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach die zwei Männer und zwei Frauen des gewerbsmässigen Bandenbetrugs schuldig.

Im aufsehenerregenden deutschen Kunstfälscherprozess kassieren die Angeklagten mehrjährige Haftstrafen (Symbolbild) (Bild: sda)

In einem der grössten deutschen Kunstfälscher-Prozesse der Nachkriegszeit sind die Angeklagten am Donnerstag zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach die zwei Männer und zwei Frauen des gewerbsmässigen Bandenbetrugs schuldig.

Mit einem Strafmass zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und sechs Jahren für den Drahtzieher des spektakulären Betrugs fiel das Urteil vergleichsweise niedrig aus. Vorausgegangen war ein Deal: Alle Angeklagten hatten umfangreiche Geständnisse abgelegt; im Gegenzug fällte das Gericht ein milderes Urteil.

Die vier Angeklagten hatten zugegeben, in elf Fällen gefälschte Kunstwerke bedeutender expressionistischer Maler wie Max Ernst, Max Pechstein und Heinrich Campendonk in den Handel gebracht zu haben.

Dabei sollen sie rund 16 Millionen Euro erbeutet haben. Mit dem Urteil folgte das Landgericht Köln weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Durch die Aussagen der Angeklagten wurde der ursprünglich bis Frühling 2012 angesetzte Prozess stark verkürzt.

„Sehr professionelles Vorgehen“

Ihre umfassenden Geständnisse hätten eine „den Fall im Detail erleuchtet, wie es Zeugenaussagen nicht hätten tun können“, sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Kremer. Der als Drahtzieher bezeichnete Mann gestand im Prozess, die Bilder gemalt und seine Komplizen zum Verkauf der Fälschungen angeleitet zu haben.

Ihn verurteilte das Gericht wegen gewerbs- und bandenmässigen schweren Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu sechs Jahren Haft und unterstellte ihm ein „sehr professionelles Vorgehen“ bei der Anfertigung der gefälschten Kunstwerke.

Seine Ehefrau und ein Komplize wurden zu Freiheitsstrafen von vier bzw. fünf Jahren verurteilt, da sie die gefälschten Bilder in den Handel gebracht hatten. Am wenigsten eingeweiht in den Betrug war nach Überzeugung des Gerichts die vierte Angeklagte. Sie kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon.

Kunstexperten an der Nase herumgeführt

Renommierte Kunstexperten und weltbekannte Auktionshäuser fielen jahrelang auf die Fälschungen herein. Die Bilder hingen in Museen etwa in der Sammlung Würth im süddeutschen Künzelsau, bei Sammlern in den USA und Europa. Selbst der US-Schauspieler Steve Martin besass zeitweise einen gefälschten Campendonk.

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