Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat das Millionenprojekt Elbvertiefung vorerst blockiert. Die Leipziger Richter beanstandeten am Donnerstag Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne, gegen die Umweltverbände geklagt hatten.
Die Umweltverbände befürchten, dass das Ökosystem des Flusses durch die Ausbaggerung zu kippen droht. Das Gericht betonte, Teile der Planungen seien zwar «rechtswidrig und nicht vollziehbar», doch könnten die Behörden nachbessern.
Hamburg setzt mit dem mehrere hundert Millionen Euro teuren Grossprojekt darauf, dass der grösste Seehafen Deutschlands besser für grosse Containerschiffe erreichbar wird.
An der Börse sorgte der mit Spannung erwartete Richterspruch für Ernüchterung: Die Aktien des Hamburger Hafenkonzerns HHLA brachen um mehr als zwölf Prozent ein.
Pflanzenschutz nicht genug berücksichtigt
Die Leipziger Richter rügten unter anderem, dass die strengen Schutzmassnahmen für die an der Elbe endemische Planzenart Schierlings-Wasserfenchel bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Die Kläger erreichten in dem Verfahren in Sachen Pflanzenschutz somit zwar einen Teilerfolg, doch werden damit die Planfeststellungsbeschlüsse nicht aufgehoben. Die Behörden könnten die Mängel nun ausräumen und damit dafür sorgen, dass die Elbvertiefung doch noch komme, sagte ein Gerichtssprecher.
Wann die Bagger anrollen können, blieb offen: «Da es nur um begrenzte Massnahmen geht, besteht die Hoffnung, dass dieses Verfahren relativ schnell beendet werden kann», sagte der Sprecher.
Die Umweltschützer befürchten, dass das Ökosystem des Flusses durch die Ausbaggerung kippt. Für Hamburg ist die Elbvertiefung jedoch ein Zukunftsprojekt: Grosse Logistikunternehmen könnten dann ihre Investitionen besser planen.
Mit der Konzeption für die inzwischen neunte Elbvertiefung wurde bereits vor 13 Jahren begonnen. Seitdem wurden die Folgen des Eingriffs für Flora und Fauna untersucht und es wurde an Ausgleichsmassnahmen gefeilt. Vor gut vier Jahren erwirkten Umweltschützer einen Baustopp.