Zwei Schweizer, darunter ein Arzt aus Genf, stehen seit Dienstag wegen illegalen Handels mit Medikamenten vor dem Lausanner Strafgericht. Dem Arzt droht ein Berufsverbot.
Dem zweiten Angeklagten wird zusätzlich vorgeworfen, mit 324 Stundenkilometern über die Autobahn gerast zu sein.
Der angeklagte Arzt soll zwischen Ende 2010 und August 2011 eine Bestellung von 300 Schachteln à 100 Tabletten des starken Schlafmittels Dormicum aufgegeben haben, welche sein Komplize, ein 31-jähriger Versicherungsmakler aus Genf, weiterverkauft hat.
Die zwei Männer behaupten, sie hätten eine saudiarabische Familie mit den Medikamenten beliefert. Sie sind wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.
Dormicum ist ein rasch und stark wirkendes Einschlafmittel und unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Eine Tablette kostet in der Apotheke etwa 88 Rappen, auf dem Schwarzmarkt soll Dormicum für acht bis 40 Franken pro Stück verkauft werden können.
Der Wiederverkäufer erklärte vor Gericht, er habe gutgläubig gehandelt und nicht gewusst, dass er etwas Illegales mache. Der Arzt hingegen sagte, er habe seinem Freund vertraut und dessen Version geglaubt, wonach dieser schon öfter Familien in der Region Genf beliefert habe.
Der 31-jährige Makler gab seinerseits weiter zu Protokoll, er habe die Medikamente auf Anforderung eines Chauffeurs einer saudiarabischen Familie mit Aufenthalt in Genf, geliefert. Indem diese beiden die Medikamente zu einem höheren Preis verkauften, dürften sie zusammen eine Gewinn von 5000 Franken erzielt haben.
Geschwindigkeitsrausch mit Handy gefilmt
Aufgeflogen ist die ganze Geschichte per Zufall. Polizisten waren im April 2011 gegen 03.30 Uhr morgens auf der Autobahn A1 zwischen dem Genfer Flughafen und Coppet VD auf einen Tempoexzess aufmerksam geworden. Beim Raser handelte es sich um den Medikamentenhändler.
Dieser hatte die Fahrt in einem Luxuswagen von 600 PS mit seinem Handy gefilmt, wobei eine Geschwindigkeit von 324 Kilometern pro Stunde (km/h) auf dem Tacho festgehalten worden war. Der Mann bestreitet jede Verantwortung für den Temporausch.
Er beteuert im Gegenteil, er sei nur als Passagier auf dem Rücksitz der Luxuskarosse mitgefahren, weil er den Kauf eines solchen Wagens ins Auge gefasst habe. Gemäss dem für die Ermittlungen zuständigen Polizeioffizier, der vom Gericht angehört wurde, ist diese Version nicht glaubwürdig, weil sie nicht den gefilmten Bildern entspricht.