Im Berner Heiler-Prozess fordert der Verteidiger einen Freispruch. Zwar lasse sich nicht ausschliessen, dass der Angeklagte der Täter sei, doch gebe es zu viele Zweifel für einen Schuldspruch, sagte Anwalt Ernst Reber vor Gericht.
Bei Rebers Plädoyer war auch der «Heiler» wieder im Gerichtssaal. Der 54-jährige hatte sich letzte Woche in seinem Haus verschanzt und war erst nach 24 Stunden von der Polizei überwältigt worden. Seit Freitag sitzt er in Polizeihaft.
In Handschellen wurde der Angeklagte von zwei Polizisten in den Saal des Regionalgerichts Bern-Mittelland gebracht. Er wirkte müde und zeigte während des Plädoyers seines Pflichtverteidigers kaum eine Regung. Meistens blickte er zu Boden oder hielt die Augen geschlossen.
«Zu viele Zweifel»
Verteidiger Reber vertrat die Ansicht, der «Heiler» leide aufgrund seiner ungewöhnlichen Persönlichkeit unter Vorurteilen. Doch «Esoteriker und Mystiker zu sein, ist nicht strafbar». Selbst wenn der Mann tatsächlich besitzergreifend und manipulativ sein sollte, heisse das noch lange nicht, dass er 16 Menschen absichtlich mit dem HI-Virus infiziert habe.
Der von der Anklage skizzierte Sachverhalt sei zwar möglich, räumte Reber ein. «Er ist aber mit zu vielen Zweifeln behaftet, als dass man ihn als gegeben erachten könnte.»
Reber nahm die Angaben der 16 Opfer zu ihrer Infizierung unter die Lupe. In jedem der Fälle könnte sich die Infizierung laut Verteidiger auch anders abgespielt haben – nämlich ohne Mitwirkung des «Heilers».
Ein «Sündenbock»
Dass alle 16 Infizierten den «Heiler» belasten, könne einen simplen Grund haben: Es sei praktisch, einen Schuldigen zu haben, wenn man mit einem Virus infiziert sei, den man sonst nur durch leichtsinniges Sexualverhalten oder Drogenkonsum einfange.
Als merkwürdig bezeichnete Reber den Umstand, dass alle 16 Personen HIV-positiv sind, aber nur ein Teil von ihnen auch Hepatitis C hat. Dabei sei das Übertragungsrisiko von Hepatitis C via Spritze zehnmal grösser als dasjenige von HIV.
Bemerkenswert sei weiter, dass bei einer Hausdurchsuchung «keine Spritzen, keine Geräte zur Blutentnahme und keine entsprechenden Gefässe» gefunden worden seien. Es fehle also an jeglichen Beweisen. Auch eine Telefonüberwachung habe nichts Belastendes zu Tage gefördert.