Heilpädagogische Schulen sollen im Aargau zur Volksschule gehören

Die Heilpädagogischen Schulen (HPS) sollen im Kanton Aargau ein Teil der Volksschule bleiben. Das fordert der Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrer-Verband (alv) in einer am Mittwoch der Staatskanzlei Aargau überreichten Resolution. 2685 Personen unterzeichneten die Eingabe.

Die Heilpädagogischen Schulen (HPS) sollen im Kanton Aargau ein Teil der Volksschule bleiben. Das fordert der Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrer-Verband (alv) in einer am Mittwoch der Staatskanzlei Aargau überreichten Resolution. 2685 Personen unterzeichneten die Eingabe.

Eltern wollten, dass ihr Kind im öffentlichen Schulsystem eingebunden sei, heisst es in der Resolution. Die Heilpädagogischen Schulen seien mit langjähriger Tradition in die Kultur der Standortgemeinden eingebettet.

Schüler und Schülerinnen mit einer geistigen Behinderung gehörten zur Gesellschaft und hätten das gleiche Recht wie alle anderen Kinder, eine öffentliche Schule zu besuchen.

Konzept gefordert

Damit der Kanton die gesamte Volksschule steuere und die Schnittstellen zwischen Regelschule und Sonderschule geklärt würden, brauche es eine Vorlage zur Kantonalisierung der HPS, hält der alv in einer Medienmitteilung fest. Die rechtlichen Lücken müssten geschlossen werden.

Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) habe ein Sonderschulkonkordat erarbeitet, das 2011 in Kraft getreten sei. Dieses verpflichte die Kantone, ein Sonderschulkonzept zu erarbeiten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ein Grund für die Eingabe des alv ist die Tatsache, dass die HPS Aarau seit Anfang Jahr nicht mehr von der Stadt Aarau getragen wird, sondern zur privatrechtlichen Stiftung Schürmatt gehört.

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