Ein Gesetzesartikel gegen die Genitalverstümmelung, besserer Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, Helmpflicht für E-Biker und Verschärfungen bei den Hypotheken: Die Vielfalt der neuen Erlasse, die per Juli in Kraft treten, ist gross.
Beim Verbot der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen macht die Schweiz einen grossen Schritt vorwärts. Ab dem 1. Juli steht im Strafgesetzbuch mit Artikel 124 eine explizite Strafnorm zum Verbot der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Wer Mädchen oder Frauen beschneidet – egal ob in der Schweiz oder im Ausland -, kann zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Bis anhin galt die Beschneidung bei Mädchen und Frauen als Körperverletzung und wurde nur verfolgt, wenn der Eingriff in der Schweiz vorgenommen wurde.
Gegen die Immobilienblase
Wer mit Wohneigentum liebäugelt, kann ab dem 1. Juli nicht mehr nur auf sein Vorsorgeguthaben zurückgreifen. Künftig muss 10 Prozent des Kaufpreises mit Eigenkapital gedeckt sein, welches nicht aus der 2. Säule stammt. Weiter sollte ein Drittel der Hypothek in 20 Jahren getilgt werden.
E-Biker in der Pflicht
Achtung E-Biker: Ab Anfang Juli gilt eine Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von schnellen Elektrovelos. Betroffen sind die E-Bikes, die als Motorfahrrad gelten, also eine Motorleistung von 500 bis 1000 Watt haben. Falls mit einem solchen Elektrovelo ohne Tretunterstützung 20 km/h nicht erreicht aber mit Tretunterstützung 25 km/h überschritten werden, braucht es künftig einen geprüften Velohelm.
Gemäss neuer Signalisationsverordnung dürfen E-Biker das Fahrverbotsschild für Motorfahrräder ignorieren, wenn sie mit Tretunterstützung maximal Tempo 25 erreichen. Mit anderen Worten: Sie gelten als Radfahrer und müssen nur das entsprechende Verbot respektieren.
Behindertengerechter öV
Neu müssen ab dem 1. Juli an „Haltepunkten mit bedeutendem Fahrgastwechsel“ für Hörbehinderte spezielle Stellen auf den Perrons gekennzeichnet werden, wo die Kundeninformationen für sie besonders verständlich sind. Türdrücker müssen zwischen 80 und 120 Zentimeter ab Boden montiert werden und für Blinde ertastbar sein.
Einer der 58 Erlasse, die im Juli in Kraft treten betrifft die Schwerverkehrsabgabe LSVA, die der Teuerung angepasst und um knapp 1 Prozent ansteigt. Gleichzeitig erhalten Lastwagen mit wenig Schadstoffausstoss einen Rabatt von 10 Prozent.
Ab dem 1. Juli kann der Bundesrat Energieverbrauchsvorschriften für Anlagen, Geräte und Fahrzeuge erlassen, ohne die Wirkung freiwilliger Massnahmen der Wirtschaft abzuwarten. Das geänderte Energiegesetz tritt auf diesen Zeitpunkt in Kraft.
Nicht zuletzt ist ab Mitte Juli die Teilnahme an Umfragen des Bundes in der Regel freiwillig. Nur noch an der Volkszählung muss die Bevölkerung in der Schweiz obligatorisch teilnehmen.