Helvetia Nostra bombardiert Bundesgericht mit Baurekursen

Das Bundesgericht sieht sich derzeit mit einer veritablen Rekurswelle der Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra konfrontiert. Zur umstrittenen Anwendung der Weber-Initiative auf die Zweitwohnungen liegen dem Gericht nahezu hundert Dossiers vor.

Die Zweitwohnungsinitiative wirkt weiter nach: Hunderte Baurekurse liegen beim Bundesgericht zur Bearbeitung (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Bundesgericht sieht sich derzeit mit einer veritablen Rekurswelle der Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra konfrontiert. Zur umstrittenen Anwendung der Weber-Initiative auf die Zweitwohnungen liegen dem Gericht nahezu hundert Dossiers vor.

Ein Ende der Rekursflut ist nicht in Sicht. „Wir erhalten täglich neue Rekurse“, sagte ein Bundesgerichtssprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. In der gesamten Schweiz sind zudem nicht weniger als 2150 rechtliche Verfahren auf Gemeinde- und Kantonsebene in Gang.

Helvetia Nostra hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie gegen alle Baubewilligungen vorgehen will, die den am 11. März 2012 vom Volk angenommenen Verfassungsartikel zu den Zweitwohnungen verletzen. So rekurriert die Organisation von Franz Weber systematisch gegen alle kantonalen Gerichtsentscheide, die ihr die Beschwerdelegitimation absprechen.

Diese Anstrengungen machen sich in Helvetia Nostras Finanzlage bemerkbar. Laut ihrem Anwalt Pierre Chiffelle übersteigen allein die vom Waadtländer Administrativgericht geltend gemachten Vorauskosten die Schwelle von 200’000 Franken.

„Skandalöse“ Vorauszahlungen

Chiffelle findet diese hohen Kosten „skandalös“, denn so werde Helvetia Nostras Zugang zur Justiz behindert. Für jeden einzelnen Rekurs verlange das Waadtländer Gericht 2500 bis 3000 Franken im Voraus, auch wenn die grundsätzliche Problemstellung immer die gleiche sei. Das Bundesgericht limitierte diesen Betrag schliesslich auf 1000 Franken pro Fall.

Das Verhalten der Berner Gerichtsbehörden hält der Anwalt da für „kohärenter“. So hätten diese, ungleich der Waadtländer und Walliser Kantonaljustiz, ihre Verfahren in Erwartung des baldigen Bundesgerichtsurteils suspendiert.

Am 21. Dezember letzten Jahres hatte das Bundesgericht Helvetia Nostras Rekurs zur Beschwerdeberechtigung die aufschiebende Wirkung erteilt. Laut den Bundesrichtern ist bis zum endgültigen Entscheid zum einen der gültige Rechtsweg zu klären, zum anderen müsse den Erwägungen zum Umwelt- und Landschaftsschutz Rechnung getragen werden.

Entscheid mit Spannung erwartet

Der Entscheid wird mit Spannung erwartet. Da für Anwalt Chiffelle der Landschaftsschutz im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt, zeigt er sich zuversichtlich. Laufe alles nach Plan, müsse seiner Organisation das Rekursrecht gegen die der Weber-Initiative zuwider laufenden Baubewilligungen erteilt werden.

Die Annahme der Initiative hat im vergangenen Jahr zu einem starken Anstieg der Baugesuche für Zweitwohnungen geführt. In einigen Tourismusgebieten lag die Anzahl Gesuche doppelt so hoch wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

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