Herbstmesse-Gesetz ohne Standorte-Liste

Die Basler Herbstmesse soll per Gesetz garantiert werden. Der Grosse Rat hat am Mittwoch aber keine Standort-Liste beschlossen. Eine solche fordert eine Initiative, entsprechend der die Regierung eine Liste mit einer gewissen Flexibilität vorgeschlagen hatte.

Bald gesetzlich garantiert: Herbstmesse-Spass. (Bild: Dani Winter)

Die Basler Herbstmesse soll per Gesetz garantiert werden. Der Grosse Rat hat am Mittwoch aber keine Standort-Liste beschlossen. Eine solche fordert eine Initiative, entsprechend der die Regierung eine Liste mit einer gewissen Flexibilität vorgeschlagen hatte.

Der Grosse Rat hatte die Regierung beauftragt, die 2008 mit 3488 Unterschriften eingereichte Volksinitiative auszuformulieren. Die Exekutive schrieb dabei auch die Spielorte gemäss der nicht formulierten Initiative fest – gab sich aber die Kompetenz, bei Bedarf auf geeignete Alternativstandorte auszuweichen.

Die Wirtschafts- und Abgaben-Kommission (WAK) wollte jedoch die Initiative „zum Schutz der Basler Herbstmesse“ nur ohne Liste umsetzen; eine Pauschalgarantie auf Durchführung in der Innerstadt solle reichen. Eine feste Liste könnte laut einem WAK-Sprecher einer möglichen Ausdehnung im Weg stehen, was ein „falsches Signal“ wäre.

Deutlich gegen Standortliste

Regierungspräsident Guy Morin warnte vergeblich vor juristischem Ärger, wenn man den Initiativwillen so freizügig auslegt. Bliebe die Standortliste im Gesetz, wäre eine Abstimmung unnötig, falls die Initianten mit dem beschlossenen Text zufrieden sind und ihr Begehren zurückziehen, sagte er. Dies kündigte auch die SVP an.

Angeführt von der GLP, die ein Herbstmesse-Gesetz eigentlich überflüssig findet, sowie SP und CVP beschloss der Grosse Rat mit 53 zu 30 Stimmen, auf die Liste zu verzichten. Diese wieder einzufügen hatte die SVP beantragt. In der Schlussabstimmung kam das listenlose Gesetz mit 56 zu 16 Stimmen durch.

Was nun geschieht, ist indes noch unklar: Den Initianten steht nun offen, vor dem Appellationsgericht die konkrete Ausformulierung ihres Begehrens anzufechten. Segnet das Gericht die WAK-Fassung ab, kommt es zur Volksabstimmung – ein Rückzug würde diese unnötig machen. Ein fakultatives Referendum bliebe aber möglich.

Weg vor Gericht offen

Unterstützt das Gericht jedoch die Anfechtung, muss der Grosse Rat nochmals über die Bücher. Er kann eine Initiativ-nähere Fassung mit Liste beschliessen oder die WAK-Fassung als Gegenvorschlag mit der Initiative an die Urne zu bringen. Eine Debatte um die einzelnen Standorte könnte allerdings lokale Befindlichkeiten treffen.

Die Initianten treffen sich Anfang nächster Woche, um über ihr Vorgehen zu befinden. Die Basler Herbstmesse findet seit 541 Jahren statt. Heute ist das Messewesen in einer Verordnung geregelt, welche die Regierung jederzeit aktualisieren kann.

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