Herztransplantationen bis 2013 in drei Schweizer Spitälern

Das Berner Inselspital muss sich damit abfinden, dass zumindest bis 2013 auch an den Universitätsspitälern von Zürich und Lausanne Herztransplantationen durchgeführt werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Spitals nicht eingetreten.

Herztransplantationen dürfen bis mindestens 2013 auch in Zürich durchgeführt werden (Archiv) (Bild: sda)

Das Berner Inselspital muss sich damit abfinden, dass zumindest bis 2013 auch an den Universitätsspitälern von Zürich und Lausanne Herztransplantationen durchgeführt werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Spitals nicht eingetreten.

Das interkantonale Beschlussorgan bei der hochspezialisierten Medizin (HSM) hatte 2010 die Kompetenz zur Durchführung der hochkomplizierten Herztransplantationen bis 2013 den drei Universitätsspitälern Bern, Lausanne und Zürich zugewiesen.

Entscheid ist endgültig

Das Berner Inselspital gelangte gegen den Beschluss ans Bundesverwaltungsgericht und verlangte dessen Aufhebung. Allenfalls sei das Inselspital als einziges Zentrum für Herztransplantationen festzulegen. Das Gericht ist auf die Beschwerde nun gar nicht erst eingetreten. Der Entscheid kann nicht weitergezogen werden.

Gemäss Urteil hat ein Spital kein schutzwürdiges Interesse daran, dass ein anderes Spital von einer Spitalliste gestrichen oder dessen Leistungsauftrag reduziert wird. Anfechtbar seien einzig Beschlüsse, welche die eigene Rechtsstellung betreffen würden.

In seiner Beschwerde hatte das Inselspital einerseits Verfahrensmängel geltend gemacht. Zum anderen wurde argumentiert, dass es aus Qualitätsgründen falsch sei, Herztransplantationen weiterhin in Bern, Zürich und Lausanne durchzuführen.

Höchste Überlebensrate in Bern

Das Inselspital weise bei Herztransplantationen die höchste Qualität auf. Ein System mit drei Zentren bei bloss 30 Operationen jährlich sei nicht geeignet, die besten Überlebenschancen zu gewährleisten. Das Universitätsspital Zürich hatte sich nach Einreichung der Beschwerde über das Vorgehen befremdet gezeigt.

Im HSM-Beschlussorgan sind neben den Kantonen mit einem Unispital (BS, ZH, VD, BE, GE) fünf weitere Kantone vertreten (LU, SG, GR, TI, AG). Seinen vorläufigen Beschluss hatte es damit begründet, dass es mehr Zeit für den definitiven Entscheid brauche, auf welche zwei Spitäler Herztransplantationen künftig zu beschränken seien.

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