Hildebrand hat sich dank Euro-Mindestkurs nicht illegal bereichert

Der Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, hat vor der Bekanntgabe des Euro-Mindestkurses keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen. Zu diesem Schluss kommt der SNB-Bankrat, der entsprechende Gerüchte untersuchen liess.

Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand hat sich nichts zu Schulden kommen lassen (Archiv) (Bild: sda)

Der Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, hat vor der Bekanntgabe des Euro-Mindestkurses keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen. Zu diesem Schluss kommt der SNB-Bankrat, der entsprechende Gerüchte untersuchen liess.

Es sei kein Missbrauch von privilegierten Informationen vorgefallen, teilte die SNB am Freitag mit. Der Bankrat stützt sich für sein Urteil auf eine vertiefte Prüfung durch PricewaterhouseCoopers (PwC), die Revisionsstelle der SNB. Ebenfalls an der Untersuchung beteiligt waren der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und sein Stellvertreter.

Die Prüfer hätten uneingeschränkten Einblick in sämtliche 2011 erfolgten Banktransaktionen von Hildebrand und seiner Familie gewährt bekommen, schrieb die SNB weiter. Ausgelöst wurde die Untersuchung durch Gerüchte, denen zufolge der SNB-Präsident in Zusammenhang mit der Einführung des Euro-Mindestkurses gegenüber dem Franken am 6. September 2011 sich in unzulässiger Weise bereichert haben soll.

Frau und Tochter haben US-Dollar gekauft

Hinsichtlich der untersuchten Transaktionen hätten sich in Zusammenhang mit der Einführung des Mindestkurses zwei von ihnen als besonders prüfenswert erwiesen, erklärte die SNB. So hatte zum einen Hildebrands Ehefrau am 15. August US-Dollar gekauft. Wie hoch dieser Betrag war, schrieb die SNB nicht.

Zum anderen wurde auch ein kleiner US-Dollar-Betrag für das Konto von Hildebrands Tochter gekauft. Der SNB-Präsident habe diese Geschäfte jedoch nach Erhalt der Bankbestätigung am nächsten Tag unverzüglich dem Compliance-Verantwortlichen der Nationalbank gemeldet. Diesem zufolge habe kein Handlungsbedarf bestanden, so die SNB.

Nach dem übereinstimmenden Urteil der Prüfer und den Feststellungen des Bankrats entsprächen schliesslich aber auch diese zwei Transaktionen vollumfänglich den reglementarischen Anforderungen der SNB.

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