142 minderjährige Asylsuchende sind im vergangenen Jahr in Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft genommen worden. Terre des Hommes kritisiert diese Inhaftierungen sowie die unterschiedlichen Handhabungen in den Kantonen.
Zwölf der inhaftierten jugendlichen Migranten waren im vergangenen Jahr ohne erwachsene Begleiter in der Schweiz. Das zeigt eine Auswertung der Menschenrechtsorganisation Terre des Hommes, die auf Zahlen des Staatssekretariats für Migration basiert (SEM) und am Donnerstag veröffentlicht wurde.
In der Schweiz dürfen Kinder ab dem Alter von 15 Jahren in Ausschaffungshaft genommen worden. Mit der Haft soll sichergestellt werden, dass ein Weg- oder Ausweisungsentscheid vollzogen werden kann. In den letzten fünf Jahren ging die Zahl der Jugendlichen in Ausschaffungshaft zurück: 2011 waren noch 176 Kinder von ausländerrechtlichen Haftmassnahmen betroffen.
Zwar möge die Anzahl niedrig erscheinen, schreibt Terre des Hommes. Jedes Kind in Administrativhaft sei aber eins zu viel. Die Schweiz verletzte mit der Inhaftierung von Kindern aus ausländerrechtlichen Gründen ihre Pflichten im Rahmen der UNO-Kinderrechtskonvention. Gemäss der Konvention entspreche eine Inhaftierung niemals dem Wohl des Kindes.
Mangel an Informationen
Neben den Daten des SEM holte die Organisation auch Informationen bei den Kantonen ein. Nicht alle Kantone beantworteten aber die Fragen. Es bestehe ein Mangel an Informationen über die unterschiedlichen Praktiken der Kantone in Bezug auf die Administrativhaft, die Haftbedingungen und die Einrichtungen, in denen Kinder inhaftiert würden, kritisiert die Studie.
Aufgrund der verfügbaren Daten schliesst die Studie, dass das Schweizer Bundesgesetz sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Während der letzten Vierjahresperiode wurden in mindestens sieben Kantonen Kinder aus Gründen ihres Einwanderungs- oder Asylrechtsstatus festgenommen, in neun Kantone wurden keine Kinder aus diesen Gründen festgehalten, in 10 Kantonen fehlten die nötigen Angaben dazu.
In manchen Kantonen würden Kinder zusammen mit Erwachsenen inhaftiert, zu denen sie keinen Bezug hätten und die teils aus einem kriminellen Umfeld kämen, kritisiert die Studie.
Alternativen suchen
Als positives Beispiel führt der Bericht den Kanton Basel-Stadt an. Dieser suche vorrangig nach Alternativen zu freiheitsentziehenden Massnahmen, wie etwa die Zuweisung eines Betreuers für ein Kind oder die Suche nach einer Pflegefamilie. Vor sechs Jahren hatte der Fall eines jungen Tunesiers für ein Umdenken der Behörden gesorgt. Der Tunesier hatte im Ausschaffungsgefängnis nach Randalieren und Selbstgefährdung ohne Kleider übernachten müssen.
Der UNO-Kinderrechtsausschuss kritisierte bei seiner Überprüfung der Einhaltung der Kinderrechtskonvention anfangs 2015 ebenfalls die frappanten Differenzen zwischen den Kantonen im Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden.
Um die kantonalen Praktiken zu harmonisieren, veröffentlichten die kantonalen Sozialdirektoren im Mai Empfehlungen für den Umgang mit jugendlichen Migranten. Zwangsmassnahmen für den Vollzug von Ausschaffungen werden darin aber nicht explizit angesprochen.
Gesetzesänderung gefordert
Terre des Hommes empfiehlt, das Bundesgesetz solle geändert werden, damit Ausschaffungshaft für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschlossen wird. Es sollten Alternativen zur Haft entwickelt werden. Zudem sollten die Schweizer Bundesbehörden ein detailliertes Überwachungs- und Berichterstattungssystem einführen.
Unter anderem sehen die Empfehlungen folgendes vor: Unbegleitete Minderjährige sollen bei Verwandten, in Pflegefamilien, in speziellen Zentren, in Wohngruppen oder sozialen Einrichtungen untergebracht werden. Nach der Zuweisung in die Kantone ist für sie so rasch wie möglich eine Beistand- oder Vormundschaft zu errichten. Die Ernennung einer Vertrauensperson sei nicht alternativ, sondern als temporäre Massnahme zu sehen.