Hinrichtung von geistig Zurückgebliebenem in USA erneut verschoben

Die hochumstrittene Hinrichtung eines geistig zurückgebliebenen Häftlings im US-Bundesstaat Georgia ist erneut im letzten Moment aufgeschoben worden. Die für Montagabend (Ortszeit) geplante Exekution von Warren Hill wurde auf Donnerstagabend verlegt.

Ein Hinrichtungssaal in einem US-Gefängnis (Symbolbild) (Bild: sda)

Die hochumstrittene Hinrichtung eines geistig zurückgebliebenen Häftlings im US-Bundesstaat Georgia ist erneut im letzten Moment aufgeschoben worden. Die für Montagabend (Ortszeit) geplante Exekution von Warren Hill wurde auf Donnerstagabend verlegt.

Dies bestätigte Hills Anwalt Brian Kammer der Nachrichtenagentur AFP. Bereits im Februar dieses Jahres und im Juli 2012 war eine Hinrichtung in letzter Minute verhindert worden.

Der 52-jährige Afroamerikaner Hill sitzt seit mehr als 20 Jahren im Todestrakt. Er war 1991 wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt worden. Ursprünglich war er wegen der Tötung seiner Freundin ins Gefängnis gekommen.

Anwalt Kammer argumentiert, dass der unterdurchschnittlich intelligente Hill geistig zurückgeblieben sei. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2002 entschieden, dass geistig Behinderte nicht hingerichtet werden dürfen. Er überliess es aber den einzelnen Bundesstaaten, geistige Behinderung zu definieren. In Georgia sind diese Fälle besonders strikt geregelt.

Den jüngsten Aufschub erreichte Kammer mit einem Einspruch gegen ein kürzlich in Georgia verabschiedetes Gesetz, das es den Behörden erlaubt, die Herkunft der zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendeten Betäubungsmittel geheim zu halten.

Über den Einspruch soll am Donnerstagmorgen vor einem Gericht in dem Bundesstaat entschieden werden. Parallel bemühen sich Hills Anwälte beim Obersten Gerichtshof in Washington, die Hinrichtung ganz zu stoppen.

«Alle Experten, die Warren Hill untersucht haben, sind einer Meinung: Er ist geistig zurückgeblieben», erklärte Kammer. «Die Hinrichtung Hills wäre daher ein grotesker Justizirrtum.»

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