Die Kantone der Nordwestschweiz legen sich beim Hochschulkonkordat quer: Der Aargau und die beiden Basel fordern, dass im künftigen Hochschulrat Einsitz nimmt, wer zusammen mit dem Bund am meisten für die Schweizer Hochschulen leistet. Die bisherigen Vorschläge liessen jedoch Baselland aussen vor.
Das Hochschulkonkordat befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Doch die Regierungen des Aargau sowie von Baselland und Basel-Stadt lehnen die von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erarbeitete Vorlage ab: Diese orientiere sich an überkommenen Gegebenheiten und sei nicht zukunftsfähig, teilten sie am Montag mit.
Stein des Anstosses ist die geplante Zusammensetzung des Hochschulrats, der ab 2014 als strategisches Gremium die Träger von Hochschulen repräsentieren soll. Gemäss bisheriger Vorlage sollen zehn der vierzehn kantonalen Sitze im Rat an die bisher anerkannten Universitätskantone gehen und die restlichen vier regionalpolitisch zugeteilt werden.
Damit würden jedoch die zehn bisherigen Uni-Kantone bevorzugt, derweil der 2006 entstandene elfte – Baselland – nicht berücksichtigt werde, rügen die Nordwestschweizer Kantone. Ebenso werde nicht berücksichtigt, dass der Hochschulrat für die nationale Strategie aller Hochschultypen und nicht der Universitäten zuständig sein werde.
„Unflexible“ Regelung
Die Regelung sei zudem so unflexibel, dass sie auf erwünschte Entwicklungen bei den Trägerschaften gar nicht reagieren könne und schon beim Inkrafttreten überholt sei. Denn sie stehe auch dem Willen des Bundesparlaments entgegen, den Kanton Baselland als Universitätskanton anzuerkennen.
Ebensowenig sinnvoll sei die Vergabe von vier Sitzen nach dem Regionalprinzip. Massgebliches Kriterium müsse vielmehr die Leistung der Kantone und damit die Übernahme von Verantwortung für das Hochschulwesen sein, fordern der Aargau und die beiden Basel. Gemessen werden könnte diese an der Zahl der Studierenden.
Die Ratifizierung zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) ist Voraussetzung für die Kooperation von Bund und Kantonen gemäss dem neuen Hochschulgesetz des Bundes. Baselland ist seit 2006 zusammen mit Basel-Stadt Trägerkanton der Universität Basel.