Höhere Wahlhürde für baselstädtisches Parlament

Für Sitze im baselstätischen Parlament soll man künftig fünf statt vier Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder drei Prozent im ganzen Kanton erreichen müssen. Mit dieser neuen Regelung will die Regierung eine vom Parlament überwiesene Motion umsetzen.

Für Sitze im baselstätischen Parlament soll man künftig fünf statt vier Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder drei Prozent im ganzen Kanton erreichen müssen. Mit dieser neuen Regelung will die Regierung eine vom Parlament überwiesene Motion umsetzen.

Wie die Regierung am Dienstag weiter mitteilte, soll für die Berechnung des neuen kantonalen Quorums der Wahlkreis Bettingen einbezogen werden. Diesem steht fest ein Sitz der insgesamt hundert Sitze zu.

Der Grosse Rat hatte erst 2011 ein 4-Prozent-Quorum nur noch pro Wahlkreis beschlossen; zuvor hatte man 5 Prozent im ganzen Kanton erreichen müssen. Ziel von Quoren ist, die Parteien-Zersplitterung zu bremsen.

Die Regierung hatte sich zwecks Rechtssicherheit gegen eine erneute Änderung des Wahlgesetzes ausgesprochen; doch das Parlament überwies ihr dazu im April eine BastA!-Motion als Auftrag. Dieser Vorstoss fordert wieder eine kantonsweite Sperrklausel. Die SVP drohte dabei bereits mit einem Referendum.

Auslöser für die Motion waren die Ergebnisse der letzten Parlamentswahlen von 2012. Damals schaffte die EVP nur noch einen Sitz, obwohl sie kantonsweit 4,2 Prozent Wahleranteil hatte. Derweil kam eine Splittergruppe des Querulanten Eric Weber im Kleinbasel auf zwei Sitze mit einem Kantonswähleranteil von 1,2 Prozent.

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