Die Baselbieter Regierung legt eine Sparmassnahme aus dem 2012 vom Volk verworfenen Sparpaket für den Staatshaushalt erneut vor: Der Vermögensverzehr von Rentnern in Heimen oder Spitälern soll auf 20 Prozent erhöht werden, was die Staatskasse um rund 4,8 Mio. Fr. entlasten soll.
Die dazu nötige Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV hat die Regierung am Dienstag dem Landrat beantragt. Mit der Erhöhung des Verzehrs von Eigenvermögen von Rentnern auf ein Fünftel des Reinvermögens würde der Kanton den vom Bund vorgegebenen Rahmen ausschöpfen, teilte die Regierung mit.
Anders als 22 andere Kantone habe Baselland von dieser Möglichkeit bisher nicht Gebrauch gemacht. Die Erhöhung war eine von sieben Massnahmen des Entlastungsrahmengesetzes für den Staatshaushalt, das vom Volk am 17. Juni 2012 mit 40’759 zu 28’860 Stimmen verworfen wurde.
Wegen dieses Neins fehle nun aber ein wichtiger Baustein im Sparpaket, begründet die Regierung die erneute Vorlage der Einzelmassnahme.